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Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!
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Mittwoch, 11. Dezember 2013

Gericht schützt Soldaten vorm Völkerrecht

Die Angehörigen der Opfer des Bombenmassaker von Kunduz 2009 erhalten keine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland. Das hat das Landgericht Bonn entschieden.

Damit ist der Kampf der Angehörigen um Anerkennung der Opfer und Entschädigung durch den Staat Bundesrepublik Deutschland vorerst gescheitert. Die Bundesrepublik als Dienstherr des inzwischen zum General ernannten Bomben-Oberst Georg Klein sei nicht haftbar zu machen, da keine "Amtspflichtverletzung" vorliegen, erklärte das Gericht laut Spiegel online am 11. Dezember 2013. Das Möchtegern-Investigativmagazin bringt nur diese kurze Zitat aus dem Urteil, ohne es weiter zu erläutern. Dafür wird noch einmal an das Ereignis erinnert, und daran, warum der Bomben-Oberst auch vor einer möglichen Strafe beschützt wurde.

Mehr zu dem Vorgang ist aus einer Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom selben Tag zu erfahren: "Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine schuldhafte Amtspflichtverletzung feststellbar sei, da Oberst Klein davon ausgehen durfte, dass nur Taliban-Kämpfer vor Ort anwesend gewesen seien. Die gerichtliche Video-Auswertung der Aufnahmen aus den Kampfflugzeugen hätte keinen Hinweis auf anwesende Zivilisten ergeben, obwohl man deutlich sehen konnte, dass sich Menschen zu den Tankern aus drei verschiedenen Ortschaften hin- und herbewegten, um Benzin abzuzapfen. Eine Vernehmung von Oberst Klein zur Lagebeurteilung vor Ort hatte das Gericht nicht vorgenommen, da dies 'unerheblich' gewesen wäre." Das Gericht habe zuvor mit einer konkreten Beweisaufnahme zunächst Hoffnungen geweckt, dass das Völkerrecht zur Geltung kommen könnte, so Martin Singe vom Komitee. Eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung zwischen Klägern und der beklagten Bundesregierung hätten die Regierungsvertreter abgelehnt mit dem Ziel, „Rechtsklarheit“ herzustellen.

"Nun hat die Regierung ihr Recht nach dem Motto 'Recht ist, was den Waffen nützt' (Helmut Kramer/Wolfram Wette)", so Singe. Das Urteil reihe sich in die Geschichte der Entscheidungen von Distomo und Varvarin ein. "Deutsche Soldaten sollen auch künftig ohne Angst vor Strafe bombardieren dürfen." Singe macht auf das Völkerrecht aufmerksam: "Die Genfer Zusatzabkommen regeln eindeutig, dass vor einem Angriff, bei dem Zivilisten betroffen sein könnten, wirksame Warnungen vorausgehen müssen." Diese Vorschrift sowie weitere Einsatzregeln habe Oberst Klein schwerwiegend verletzt. Dieser sei auch nicht auf den Vorschlag der US-Piloten eingegangen, doch vorab eine „Show of Forces“, also einen Tiefüberflug zur Warnung vorzunehmen. Das Gericht habe betont, dass sich Oberst Klein immerhin gegen eine 2.000-Pfund-Bombe zugunsten von zwei 500-Pfund-Bomben entschieden hätte. "Wollte er gar, dass Taliban-Kämpfer ungeschoren davonkommen könnten?", fragt der Komitee-Vertreter.

"Das Urteil ist eine schwere Niederlage für das Völkerrecht und zugleich ein großer Sieg der Bundesregierung, die sich künftig bei weiteren völkerrechtswidrigen Kriegen und Bombardements nicht mehr gerichtlich verantworten will. Es bedeutet einen Freibrief für künftiges mörderisches Verhalten von Soldaten. Einen Tag nach dem Tag der Menschenrechte hat das Völkerrecht vor dem Bonner Landgericht eine schwere Niederlage erlitten."

Nachtrag von 23.52 Uhr: Für den Krieg in Afghanistan gibt es keinen UN-Beschluss als Grundlage. Die Behauptung, dass die UN-Resolutionen Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) eine solche Grundlage seien, hat schon 2001 neben anderen der Völkerrechtler Norman Paech widerlegt, siehe hier. Genauso wenig wie für den NATO-Krieg gegen Jugoslawien gibt es also auch nicht einmal ansatzweise eine Berechtigung dafür, dass auch nur ein deutscher Soldat sich in Afghanistan zu kriegerischen Zwecken aufhält. Das gilt auch für jeden anderen Soldaten aus fremden Nationen am Hindukusch. Sie verteidigen nichts weiter als die neokolonialen Interessen der Herrschenden ihrer Länder, egal, wo sie Krieg führen. Ja, und deshalb werden die Kriegstreibenden und ihre uniformierten Handlanger eben auch nicht nach dem herrschenden Recht zur Rechenschaft gezogen.

Donnerstag, 5. September 2013

Nein zum Krieg gegen Syrien!

Die Berliner Friedenskoordination ruft zu Demonstrationen am (noch unbekannten) Tag des angekündigten US-Angriffs auf Syrien auf. Ich schließe mich dem an.

Die USA drohen mit einem monatelangen "Bestrafungskrieg" gegen Syrien, wegen eines Giftgasangriffs, der nur im Interesse derer ist, die schon seit langem eine Militärintervention der USA fordern. Wir haben die Lügen und "Beweise" nicht vergessen, die als Vorwand für völkerrechtswidrige Kriege und die Zerstörung anderer Länder dienten. Ein Flächenbrand von nicht vorhersehbarem Ausmaß droht. Deshalb:

Nein zum Krieg gegen Syrien!

Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante völkerrechtswidrige Aggression gegen Syrien zu verurteilen und sich mit allen diplomatischen Mitteln für seine Verhinderung einzusetzen!

Wir fordern die Bundesregierung auf, jede direkte oder indirekte Kriegshilfe zu verweigern:

Wir fordern den sofortigen Abzug der Patriot-Raketen und AWACS-Besatzungen aus der Türkei.

Wir fordern die Sperrung des deutschen Hoheitsgebiets für die Vorbereitung und Logistik des Krieges gegen Syrien und ein Überflugverbot über den deutschen Luftraum für alle Flugzeuge, die in diesem Angriffskrieg eingesetzt werden sollen, wie Österreich und Zypern es bereits für ihr Hoheitsgebiet getan haben.

Genf-II-Konferenz statt Bomben – Verhandeln statt zerstören!

Am Tag des Angriffs (Tag X) auf die Straße – um 18 Uhr an der Weltzeituhr (Alexanderplatz)
Informationen zu weiteren Aktionen und Demonstrationen unter www.frikoberlin.de

Mittwoch, 3. April 2013

Kunduz-Massaker: Täter belohnt, Opfer verhöhnt

Der für das Bombenmassaker von Kunduz verantwortliche Bundeswehroffizier Georg Klein ist nun General. Die Angehörigen der Opfer müssen weiter um Entschädigung kämpfen.

"Im Rahmen eines feier­lichen Appells hat Staats­sekretär Beemelmans am 27. März 2013 Oberst Georg Klein in den nächsthöheren Dienst­rang berufen. Dies geht aus einer Notiz in der Wochen­zeitung Bundes­wehr aktuell vom 2. April 2013 hervor." Das ist auf der Website www.bundeswehr-monitoring.de der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. zu lesen. Angekündigt wurde diese Beförderung schon im Sommer 2012. Zuvor hatte Bundeswehr nach mehrmonatiger Prüfung des Kunduz-Massakers von September 2009 darauf verzichtet, gegen Klein ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ministeriumssprecher Stefan Paris sagte damals laut Süddeutscher Zeitung zu der Beförderung, dass Klein dafür "gut geeignet" sei. Zudem erfülle er auch alle fachlichen Voraussetzungen. Kriegsminister Thomas de Maizière hatte erwartungsgemäß nichts dagegen einzuwenden, dass der Bomben-Oberst befördert wird. Im Oktober 2012 kritisierte in der Sendung "Anne Will" Jürgen Todenhöfer den Kriegsminister dafür. De Maizière, der sich angeblich sonst kaum aus der Ruhe bringen lässt, wurde sichtlich sauer und behauptete, Kleins Handeln sei vom bequemen Sessel aus sehr leicht zu verurteilen, berichtete die Welt damals. "Nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch beendete er die Angelegenheit dann mit: 'Da sind wir anderer Meinung.'"
Was diese "andere Meinung" bedeutet, erleben die Angehörigen der afghanischen Opfer des Massakers. Sie haben von der Bundesrepublik bis heute keine Entschädigung erhalten und kämpfen darum vor Gericht. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab und beantragte beim Landgericht Bonn, die entsprechende Klage der Angehörigen abzuweisen. Doch sie kam immerhin damit beim Gericht nicht durch, das den Antrag am 20. März ablehnte. Dazu habe beigetragen, dass "die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Beklagter gepfuscht haben", sagte der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal, der die Familien von zwei mutmaßlichen Zivilopfern vertritt, gegenüber Telepolis. Die fehlende Sachkenntnis und die andauernden Verzögerungsstrategien der Gegenseite seien bei der Anhörung vor Gericht kritisch gewürdigt worden, wird Popal zitiert. Die Bundesregierung und ihre Vertreter hätten auch bislang alle Erkenntnisse - Zeugenaussagen und Dokumente - zu dem Fall missachtet. Hinterbliebenen-Anwalt Popal hatte im August 2012 erklärt, dass die Beförderung Kleins ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Zivilbevölkerung wäre. Sie "käme einer Kriegserklärung gleich". Den Bomben ist nun der nächste Schlag gefolgt.