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Mittwoch, 25. März 2015

Blick auf die Paten Kiews

Ein Blick auf die USA, deren führenden Kräfte per Staatsstreich in Kiew eine ihnen genehme Regierung installierten, sich selbst als das "Reich der Freiheit" sehen, das das "Licht in die Welt" bringt, aber Russland und anderen vorwerfen, Krieg gegen "westliche Werte" zu führen

Die US-Regierung hat alles dafür getan, was sie konnte, um im Februar 2014 eine US- und NATO-orientierte Regierung in Kiew zu installieren.
Nebenbemerkung: Die Debatte, was US-Präsident Barack Obamas Aussage vom 1.2.15 „we had brokered a deal to transition power in Ukraine“ im Wortsinn bedeutet, übersieht den Zusammenhang dieser Aussage zu den bekannten Ereignissen und Informationen zu dem Staatsstreich in Kiew, die die Rolle der USA bestätigen.
Arsenij Jazenjuk wurde als ihr Statthalter zum Ministerpräsidenten erklärt, auch gegen die Interessen der EU. Rund fünf Milliarden Dollar haben die USA seit 1991 dafür ausgegeben, diesen Regimewechsel vorzubereiten. Das geschah natürlich angeblich alles nur, um Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern und den Einsatz für diese zu unterstützen. Darum geht es angeblich immer noch, wenn die Vertreter der Herrschenden in den USA der Kiewer Führung immer wieder neu versichern, dass diese die volle Unterstützung Washingtons hat, ob beim Krieg in der Ostukraine oder beim Durchsetzen der von den US-geführten Institutionen wie dem Internationalen Währungsfond (IWF) im Konzert mit Weltbank und EU geforderten Umbau der ukrainischen Strukturen unter dem Etikett „Reform“.
Es ist nichts Neues, auf die Verlogenheit der westlichen Prediger von Demokratie, Freiheit und Menschenrechten hinzuweisen, die als Brandstifter und Kriegstreiber ihre "Werte", aber vor allem ihre Interessen anderen auch notfalls mit Krieg beibringen. Notwendig ist es immer wieder, was hier mit einem Blick auf die Paten der aktuellen Kiewer Führung anhand aktueller Meldungen aus dem „Reich der Freiheit“, den USA,  geschehen soll, die angeblich das "Licht in die Welt" bringen, wie US-Präsident Barack Obama am 25.9.14 vor der UN-Vollversammlung behauptete. Es muss immer wieder daran erinnert werden, dass es sich in Wirklichkeit um ein „Land der Unfreiheit“ handelt, dessen Regierung Menschen anderer Länder für die Interessen seiner Herrschenden opfert. Dafür eignen sich am besten die Fakten:

• Blick auf die Paten Kiews 1: "Krieg gegen Terror" forderte bisher mehr als eine Million Tote
"Die Gesamtzahl der Todesopfer der Kriege in Afghanistan, Pakistan und dem Irak wird öffentlich erheblich unterschätzt. Sie liegt bei weit über einer Million Toten. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die heute zeitgleich in Berlin, Washington und Ottawa veröffentlicht wurde. Die deutsche, US-amerikanische und die kanadische Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) stellten die erschreckenden Ergebnisse zwölf Jahre nach Beginn des Irakkrieges vor. ...
Die drei IPPNW-Sektionen (USA, Deutschland und Kanada) haben zum Jahrestag des Irakkrieges eine Schätzung der Gesamtzahl der Todesopfer an den drei Hauptschauplätzen des Anti-Terror-Krieges unternommen. Unter der Maßgabe, dass die Quellen für diese Zahlen sehr heterogen und die statistischen Intervalle für entsprechende Studien sehr breit sind, summieren sich die etwa eine Million Toten aus 10 Jahren Irakkrieg sowie über 220.000 Opfer aus Afghanistan und circa 80.000 aus Pakistan auf insgesamt etwa 1,3 Millionen Todesopfer. Dieses erschreckende Ausmaß muss dringend öffentlich wahrgenommen und diskutiert werden.
Dr. Hans-Christof von Sponeck, ehemaliger UN-Koordinator für humanitäre Fragen im Irak (1998-2000), nennt die Untersuchung im Vorwort "ein mächtiges Aide-Mémoire für die rechtliche und moralische Verantwortung, Täter zur Rechenschaft zu ziehen." Für die US-amerikanischen IPPNW-Sektion unterstreicht die Untersuchung das Ausmaß menschlicher Zerstörung, die weltweit Hass anfeuere, in einer Zeit, in der die US-Regierung neue und erweiterte Militäroperationen im Irak und in Syrien erwäge. ..." (Pressemitteilung Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), 19.3.15)
Der Krieg in der Ostukraine heißt im Kiewer Sprachgebrauch "Antiterroperation" ...
Siehe auch das Gespräch der Nachdenkseiten mit Projektkoordinator Jens Wagner vom 24.3.15: "Weit über 1 Million Opfer durch “Krieg gegen den Terror”"

• Blick auf die Paten Kiews 2: "Im Land der Unfreiheit"
"Die USA sind ein Land der Häftlinge. In keiner anderen Nation werden so viele Delinquenten für lange Zeit weggesperrt, auch für vergleichsweise geringfügige Vergehen und Drogendelikte. In den USA sitzen derzeit 2,3 Millionen Menschen in Untersuchungsgefängnissen oder Haftanstalten. Das macht rund 720 Inhaftierte auf 100.000 Einwohner – ein Weltrekord der zweifelhaften Art. ..." (NZZ am Sonntag, 22.3.15, S. 59)
Die Schweizer Wochenzeitung WOZ am 12.3.15 unter dem Titel "Im Land der Unfreiheit" über das Gefängnissystem der USA: "In den USA werden mehr Menschen eingesperrt oder überwacht als in jeder anderen Nation. Rund jede 100. erwachsene Person sitzt im Gefängnis, doppelt so viele sind bedingt verurteilt oder auf Bewährung entlassen. Die soziale Kontrolle ist ein grosses Geschäft. ...
Hart ging es in den US-Gefängnissen der siebziger Jahre zu. Rein statistisch gesehen war die Strafjustiz in den USA damals aber noch vergleicbar mit der anderer Industriestaaten. Erst in den nachfolgenden jahrzehnten pendelte sich die Inhaftierungsquote in den westlichen Demokratien bei etwa einem Promille ein, während sie in den USA explodierte: 1971 gab es dort knapp 200.000 Gefangene, heute sind es zwölfmal so viele (bei nur anderthalbmal so vielen Einwohnern); die Inhaftierungsquote stieg zwischen 1972 und 2012 von 1,61 auf 7,07 Promille. ... 2,4 Millionen Menschen hinter Gittern: An einem Ort versammelt würden sie nach New York, Los Angeles und Chicago die viertgrößte Metropole im ganzen Land bilden. Es wäre eine vorab arme, schwarze, männliche Stadt. Eine geschlossene Gesellschaft, in der grundlegende Menschenrechte ausgehebelt sind und in der uneingeschränkt das Recht des Stärkeren gilt. ... Zudem leben ... in den Suburbs dieser Knastmetropole weitere fünmf Millionen Männer und Frauen, die mit bedingten Strafen oder mit Bewährungsauflagen nur auf Zusehen hin frei sind.
Über zwei Prozent der US-Bevölkerung befinden sich auf die eine oder andere Weise im Strafvollzug. ... Fast sechs Millionen US-AmerikanerInnen haben wegen ihrer Verurteilung temporär oder für immer ihr Stimmrecht verloren. Besonders betroffen sind auch hier schwarze Männer. In manchen Südstaaten ist jeder fünfte Afroamerikaner ohne Stimmrecht.
Heute färbt und formt das massenhafte Wegsperren und Überwachen unliebsamer Bevölkerungsteile die US-Gesellschaft ebenso fundamental, wie die massenhafte versklavung von AfrikanerInnen die Nation im 18. und 19. Jahrhundert. Und wie an der Sklaverei sind auch an dieser neuen Form von Freiheitsentzug mehrere Faktoren beteiligt: moralisch-politische Entscheide, wirtschaftliche Profitmaximierung und ein verfahrensrechtlich orientierter Gesetzesrahmen, innerhalb dessen die Zuständigen dazu neigen, sich den gesellschaftlichen Gegebenheiten – und dazu gehört in den USA immer noch der Rassismus – pragmatisch, ja opportunistisch anzupassen. ...
Der Gefängnisnation USA geht es um die soziale Kontrolle und Unterwerfung bestimmter gesellschaftlicher Klassen und Rassen. Das sagte die afroamerikanische Bürgerrechtlerin und Philosophin Angela Davis 1997 in ihrer berühmten Rede zum 'gefängnisindustriellen Komplex' ... Dieser gefängnisindustrielle Komplex umfasst in den USA mehr als die praktische Zusammenarbeit von wirtschaftlichen Interessengruppen und staatlichen Institutionen. Es ist auch eine Geisteshaltung. Die Aussicht auf das große Geld korrumpiert die Idee von Recht und Gerechtigkeit. ...
Wie schon die Sklavenwirtschaft in den USA des 18. und 19. Jahrhunderts ist auch der gefängnisindustrielle Komplex ein ausgeklügeltes ökonomisches System, das auf der fast unbegrenzten Ausbeutung von rechtlosen Subjekten basiert. So werden heute über eine Million Gefangene von der US-Wirtschaft tagtäglich als superbillige Arbeitskräfte genutzt: keine Sozialabgaben, keine Pension, keine Überstundenentschädigung, keine Ferien- oder Krankheitsentschädigung, keine Mindestlöhne. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Gefängnisarbeiters beträgt 28 Dollar. Manchmal werden die Gefangenen für ihre Arbeit gar nicht bezahlt, sondern bloss mit einer Strafreduktion entschädigt. ... bei Arbeitsverweigerung droht die Einzelhaft.
Bis in die neunziger Jahre war Gefangenenarbeit für die privatwirtschaft in den USA aus Wettbewerbsgründen weitgehend verboten. Doch präsident Bill Clinton deregulierte auch diesen Arbeitsbereich. ...
Die Gefängnisindustrie produziert nun diskret und anonym. Zu ihrer Kundschaft gehören das US-Militär, andere staatliche Institutionen, die Gefängnisse selbst; auch die meisten namhaften Privatkonzerne in den USA von Chevron und Bank of America über IBM und Microsoft bis zu Starbucks, Walmart und dem Label Pierre Cardin machen sich die Billiglohnzohnen zunutze ..." (WOZ 11/2015, 12.3.15, S. 15-17)
Siehe dazu auch das Buch von Alice Goffman "On the run – Die Kriminalisierung der Armen in Amerika", auf deutsch 2015. Hier eine Rezension von Robert Mueller-Stahl vom Göttinger Institut für Demokratieforschung

Nachtrag vom 1.4.15: Längst wollte ich schon bemerken, dass natürlich der Blick auf die USA nur die besonderen US-amerikanischen Erscheinungsformen der kapitalistischen Herrschaftsweise zeigt. Die dahinter stehenden Prinzipien wie soziale Kontrolle, Ausbeutung möglichst ohne Lohn und Krieg zur Durchsetzung der eigenen (Profit-)Interessen ist nicht typisch US-amerikanisch, sondern typisch kapitalistisch und auch hierzulande zu finden, siehe u.a. Hartz IV und die "Verteidigung der Freiheit am Hindukusch". Und die Paten Kiews sitzen ja nicht nur in Washington, sondern auch in Berlin und Brüssel ...

Sonntag, 17. Februar 2013

Demokratie, Propaganda und Wirklichkeit

Die Bundesrepublik ist ein Muster an Demokratie und Rechtsstaat, heißt es allenthalben. Doch gibt es als Gegenbeleg nicht nur seit 45 Jahren geltende Notstandsgesetze.

Im Folgenden sind einige Nachrichten aus der Bundesrepublik aufgeführt, welche zeigen, wie es um die Demokratie und den Rechtsstaat, festgeschrieben im Grundgesetz, in der Bundesrepublik steht. Davon zeugt nicht nur, dass die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze immer noch gültig und anwendbar sind. Kommen solche oder ähnliche Nachrichten aus Russland, der Ukraine, aus Kuba, auch aus Syrien oder einem anderen Land, das von bundesdeutschen und anderen westlichen Politikern im Chor mit  den Mainstream-Medien als "Diktatur" oder gar als "Schurkenstaat"  bezeichnet wird, was gäbe das wieder für einen Wirbel. Wie würden alle, samt Linkspartei, sich für Freiheit und Demokratie in dem Land an die mediale und die verdeckte Front werfen, sich übertreffen in Forderungen an die jeweilige Staatsführung, doch endlich demokratisch zu herrschen oder am besten abzutreten. Dabei hätten sie, würden sie ihre Forderungen ernst meinen, im eigenen Land genug zu tun.

So berichtete ZEIT online am 14. Februar 2013, dass nach dem Willen des Bundesinnenministeriums Bundesbehörden nicht mehr länger Journalisten gegenüber auskunftspflichtig sein sollen. Das sind sie bisher nach den Pressegesetzen der Bundesländer. Interessant ist, dass das Vorhaben einen Anlass hat, der mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Gründergeneration des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbunden ist. "Für die Behörde ist das eine unangenehme Frage." Also wird die Antwort verweigert. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Begründung des Bundesvertreters beim Gericht für die ablehnende Haltung ist interessant, weil sie auch ein Schlaglicht darauf wirft, was der hochgelobte Föderalismus der Bundesrepublik gilt, wenn es um (Macht)Grundfragen geht:  "In Deutschland sind die Länder für das Presserecht zuständig; der Anspruch auf Auskunft ist daher in den Landespressegesetzen geregelt. Doch Landesrecht könne nicht für Bundesbehörden gelten... Also könnten die Landespressegesetze auch Bundesbehörden nicht dazu zwingen, Auskünfte zu erteilen. Das sei ein 'unzulässiger Eingriff in den Hoheitsbereich des Bundes'. Und auch nach dem Grundgesetz habe die Presse kein Recht, ihren Anspruch einzuklagen." Laut ZEIT online "ist zu befürchten, dass die Richter dem Bund recht geben": Die Stellungnahme des Bundes in dem Fall stütze sich auf einen Aufsatz des Juristen Jan Hecker aus dem Jahr 2006. "Der fordert ein Ende der Bindung von Bundesbehörden an die Landespressegesetze. Hecker arbeitete im Innenministerium, nun sitzt er als Richter im sechsten Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – jenem Senat, der am 20. Februar ein Urteil über das BND-Verfahren sprechen wird."

Diesem verdeckten Angriff auf die grundgesetzlich festgeschriebene Pressefreiheit ähnlich ist ein offener Angriff auf diese: Die bundesweite Razzia gegen Pressefotografen Anfang Februar, über die unter anderem bei freitag de berichtet wurde. Wer da als "gefährlich" eingestuft wird, zeigt sich u.a. daran, dass für Justizkreise nicht immer klar sei, wer als Journalist und wer als Privatperson oder Sympathisant der linken Szene unterwegs sei. Diese Unklarheit wird dann mit Hilfe eines Angriffs auf die Pressefreiheit geklärt. Weil den bundesdeutschen Justizbehörden linke Sympthisanten, ob echte oder angebliche, so suspekt sind, dass deren Wohnungen wie die von Verbrechern durchsucht werden dürfen.

Aber die Medien sind nicht nur Opfer solchen undemokratischen Verhaltens , für die andere Länder gern zu "Diktaturen" erklärt werden. Nein, stattdessen sind vermeintliche Spitzenjournalisten und Sender- und Verlagsfunktionäre "ganz auf Linie mit den Eliten". Sie widerlegen damit die Legende von den Medien als "vierter Gewalt" und deren Kontrollfunktion in einer demokratischen Gesellschaft. Telepolis berichtete am 11. Februar 2013 über eine entsprechende Studie des Medienwissenschaftler Uwe Krüger. Die Daten seiner Analyse von Netzwerken "deuten darauf hin, dass sich Journalisten vielerorts in vertraulichen Runden mit den Mächtigen treffen". Krüger sieht das zu Recht "in einem klaren Gegensatz zu der demokratietheoretisch begründeten Erwartung, Journalisten sollten Distanz zu den Mächtigen halten, um sie kritisieren und kontrollieren zu können". Am auffälligsten sei der Befund, "dass vier leitende Journalisten der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Welt und der Zeit stark in US- und Nato-affinen Strukturen eingebunden waren." Krüger nennt Namen wie Klaus-Dieter Frankenberger von der FAZ und Josef Joffe von der Zeit , Stefan Kornelius von der Süddeutschen Zeitung und Michael Stürmer von der Welt. Der Wissenschaftler stellt fest: "Die Journalisten lagen ganz auf Linie mit den Eliten und benutzten sogar klassische Propagandatechniken."

All das ist weit weniger verwunderlich als es klingt, finde ich. Es zeigt ebenso, dass die Wirklichkeit noch jede vermeintliche "Verschwörungstheorie" übertrifft. Denn es geht auch hierzulande um Macht und deren Sicherung mit allen Mitteln. Und da gilt etwas, was ein deutscher Politiker vor fast 70 Jahren so beschrieb: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." Walter Ulbricht, der das laut Wolfgang Leonhard gesagt haben soll, kam zwar aus einer ganz anderen politischen Richtung. Gern wird mit Hilfe dieses Zitates gezeigt, wie böse die deutschen Kommunisten in der DDR waren und an sich sind. Es hat auch indirekt etwas mit dem undemokratischen Vorgehen von Justiz- und Bundesbehörden und auch mit den Eliten dieses Landes zu tun: Linke gelten als gefährlich, ob als vermeintlicher oder echter Sympathisant, ob als echter, selbsterklärter oder nur verdächtigter Kommunist. Aber am Ende zeigt sich, dass die Herrschenden alle gleich sind, wenn es um ihre Macht geht. Es bleibt nur die Frage: Cui bono?

Ich werde bei Gelegenheit, die sich sicher (leider) ergeben wird, weitere ähnliche Nachrichten über den Zustand der Demokratie hierzulande zusammentragen.

Nachtrag vom 21.2.2013: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem BND Rercht gegeben. "Bundesbehörden sind Medien nicht uneingeschränkt zur Auskunft verpflichtet." (ZEIT online, 20.2.2013) BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, Az. 6 A 2.12