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Freitag, 22. Juli 2016

Erdogans westliche Vorbilder

Recep Tayyip Erdogan scheint der neue Gottseibeiuns zu sein, der den Westen und seine Gralshüter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten das Fürchten lehrt. Er reiht sich da in eine illustre Truppe ein: Saddam Hussein, Muammar al-Gaddafi, Wladimir Putin, Bashar al-Assad und wie sie noch heißen und hießen. Auch die ersten Hitler-Vergleiche gab es schon, für die allerdings Erdogan auch selbst Anlass gab.

Zu neuen fragwürdigen Ehren als Wiedergänger von wem auch immer kam der türkische Präsident mit und nach dem missglückten Putschversuch gegen ihn. Es mag sein, dass das nur ein inszeniertes Ereignis war, um langgehegte Pläne von „Säuberungen“ im politischen System der Türkei durchziehen zu können. Wer das behauptet, sollte aber Beweise vorbringen, denn wie heißt es doch im Rechtsstaat: Im Zweifel für den Angeklagten. Es könnte ja auch sein, dass da tatsächlich verschiedene Kräfte innerhalb und außerhalb der Türkei versuchen wollten, Erdogan von der Macht zu entfernen. Darauf wies nicht nur FAZ-Redakteur Rainer Herrmann in der Frankfurter Allgemeinen Woche vom 27. Mai 2016 hin. Ich hatte am 17. Juli 2016 darauf aufmerksam gemacht. In der FAZ selbst stellte ein online am 20. Juli 2016 veröffentlichter Beitrag die Frage „Und wenn Erdogan recht hat?“ und gibt verschiedene bejahende Antworten dazu aus der Türkei wieder.

Aber mal angenommen, Erdogan hat den Putschversuch inszeniert. Oder er nutzte einfach tatsächliche Putschpläne geschickt , auf die ihn vielleicht die Geheimdienste aufmerksam machten und denen er zuvorkam, um seine Idee des Präsidialsystems durchzusetzen: Damit würde er auch nur Prinzipien folgen, die führende Politikdarsteller führender westlicher Staaten schon lange praktizieren. Dazu gehört das Wissen, dass eine Krise sich am besten eignet, um Veränderungen gegen Widerstand durchzusetzen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte im Dezember 2012 gegenüber FAZ: „Ohne Krise bewegt sich nichts“. Dafür wird den Krisen schon mal auf die Sprünge geholfen oder sie gar in Gang gesetzt, auch inszeniert. Schon im Strategiepapier des Bundesfinanzministeriums unter Theo Waigel (CSU) mit dem Titel „Finanzpolitik 2000“ aus dem Jahr 1996 war auf Seite 43 dieses Papiers zu lesen, dass Sparmaßnahmen „politisch noch am leichtesten in einer Phase der wirtschaftlichen Bedrohung durchzusetzen“ seien. (siehe hier). Das Prinzip lässt sich flexibel auf andere politische Bereiche übertragen und warum sollte der türkische Präsident davon nicht lernen und das nicht nutzen?

Auf das Beispiel Ausnahmezustand und Aussetzung von Menschenrechten, was das Nachahmen angeht, hatte ich ja bereits am 21. Juli 2016 hingewiesen. Auf ein anderes Beispiel dafür, dass Erdogan vielleicht nur nachmacht, was die westlichen Hüter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ihm vormachen, das ich schon in einem Kommentar erwähnte, will ich hier nochmal deutlicher hinweisen. Im Westen wird die Ankündigung des türkischen Präsidenten, eventuell die Todesstrafe in der Türkei wieder einzuführen, mit allerlei Empörung bedacht. Aber das ist nicht nur passendes Schauspiel, sondern auch elende Heuchelei, anstatt dem alten Sprichwort zu folgen, nachdem erstmal vor der eigenen Haustür zu kehren sei, oder dem, im Glashaus sitzend nicht mit Steinen zu werfen. Dazu sei an das erinnert was u.a. die Süddeutsche Zeitung am 25. März 2011 meldete: "Der Tod eines Demonstranten beim Weltwirtschaftsgipfel in Genua im Jahr 2001 hat keine juristischen Folgen für Italien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag rechtskräftig, daß die tödlichen Schüsse eines Carabiniere auf den Demonstranten Carlo Giuliani nicht menschenrechtswidrig waren."

Dass es sich dabei um alles, bloß nicht um einen Ausnahmefall gehandelt haben könnte, zeigt das, was Dietrich Antelmann im Ossietzky-Heft 14-15/2010 schrieb. Der Autor stellte damals eine interessante Frage und meinte nicht die Türkei: „Kehrt die Todesstrafe zurück?" Er bezog sich auf den 2007 verabschiedeten „Vertrag von Lissabon“ der EU, der seit Ende 2009 in Kraft ist. Antelmann machte darauf aufmerksam, dass zum „zum effektiven Schutz vor einer nicht mehr alles hinnehmenden Bevölkerung der Lissabon-Vertrag die Todesstrafe und die Tötung im ›Aufstand‹ oder ›Aufruhr‹“ ermöglicht. „In den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden, heißt es zum Artikel über das Recht auf Leben: ‚Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.‘ Und weiter: ‚Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.‘ Diese ‚Negativdefinitionen‘ müssen auch als Teil der Charta betrachtet werden. Gemäß Titel VII, Artikel 52 (7) des Lissabon-Vertrags sind die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung dieser Charta verfaßt wurden, von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen.“ Zur Irreführung der Öffentlichkeit seien die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die noch in der abgelehnten Verfassung von Europa standen, nicht mehr im Vertrag von Lissabon enthalten. „Stattdessen stehen sie im Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007“, so Antelmann. „Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungskonvents, Giuliano Amato, erklärte im Juni 2007, daß die Regierungschefs sich auf einen schwer lesbaren Text verständigt hätten, damit die Kernreformen nicht auf Anhieb erkennbar seien und sich die Forderungen nach Referenden in den Mitgliedstaaten vermeiden ließen …“. Und: „Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Vertragswerk schließlich für grundgesetzkonform.

Ich finde das im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen in der Türkei für bemerkens- und beachtenswert. Es gibt einen Unterschied: Erdogan macht es offen, während die Regierenden der EU es so tun, dass es die eigenen Bevölkerungen möglichst nicht merkt. Das und auch die neuen Annäherungssignale zwischen Ankara und Moskau haben mich an einen Text erinnert, den ich genau vor vier Jahren veröffentlicht habe: „Putin schreibt nur ab“. Darin habe ich darauf hingewiesen, dass der von westlichen Wächtern über Demokratie und Freiheit viel kritisierte russische Präsident Wladimir Putin nur nachholt, was der Westen vormacht. Ausgangspunkt war ein Text von Kai Ehlers, der im Juni 2012 feststellte: „Wenn man Wladimir Putin und den von ihm jetzt eingeschlagenen Kurs kritisch bewerten möchte, muß man wieder einmal aufpassen, von der geballten Macht der westlichen Besserwisser und Demagogen nicht mitgeschleift zu werden.“ Am Beispiel des damals neugefassten und im Westen viel gescholtenen russischen Versammlungsgesetzes stellte Ehlers fest, dass dieses Beispiel „faktisch nichts anderes als eine Angleichung der russischen Standards an westliche Niveaus“. Dieser Feststellung Putins müsse zustimmen, „wer genau hinschaut“, schrieb Ehlers damals und meinte „Putin hat leider recht …“. Auf diese Weise und eben anders als westliche Demagogen behaupten könnten die Handlungen von Erdogan und Putin etwas Gemeinsames haben.

Das gibt es noch so etwas wie eine Gemeinsamkeit: Russland hat ein Präsidialsystem und Erdogan strebt es wohl an. Das ist im seinem Fall natürlich nur was ganz Schlechtes und die Vorstufe zur Diktatur. Das kann auch gar nicht anders sein bei solch einem Gottseibeiuns. Erdogan folgt da aber weniger einem russischen Vorbild als auch hier einem westlichen. Ausgerechnet Frankreich hat ein solches ausgeprägtes Präsidialsystem, an dessen Spitze derzeit einer steht, der sich nicht von den Protesten gegen die (A)Sozialgesetze beirren lassen will. "Mir ist es lieber, dass von mir das Bild eines Präsidenten bleibt, der auch unpopuläre Reformen durchgesetzt hat, als das eines Präsidenten, der nichts unternommen hat“, wurde François Hollande am 17. Mai 2016 von der FAZ zitiert. Und da gibt es noch ein anderes Beispiel: Die USA. Dazu heißt es zum Beispiel im Online-Universal-Lexikon: "Das Modell des Präsidialsystems ist unter dem Einfluss der Gewaltenteilungslehre Montesquieus konzipiert worden, mit großer Konsequenz in der Verfassung der USA."

An all das erinnert denke ich, dass wir auch im Fall Türkei genau hinschauen sollten und uns auch dabei nicht „von der geballten Macht der westlichen Besserwisser und Demagogen“ mitschleifen lassen sollten. Das gilt auch, wenn die Politik Erdogans kritisch zu bewerten ist und ihr nicht zugestimmt werden kann. Die muss kritisiert werden, wo das notwendig ist, aber eben ohne doppelte Standards und doppelte Moral. Diese geben die heuchelnden Politikdarsteller des Westens vor, die sich um die von ihnen verkündeten und gepriesenen Werte einen Dreck kümmern, wenn es den Interessen derjenigen Herrschenden dient, in deren Auftrag sie regieren und Politik machen.

aktualisiert: 17:11 Uhr

Wenn zwei das Gleiche tun ...

Die türkische Regierung hat angekündigt, im Zuge des Ausnahmezustandes die Europäische Menschenrechtskonvention auszusetzen

Wenn zwei das Gleiche tun ist das noch lang nicht das Selbe. So sagt es eine alte Weisheit. Ist das immer so? Was ist es dann? Nur das Gleiche?
So meldet u.a. die österreichische Tageszeitung Die Presse online am 21. Juli 2016: "Die türkische Regierung hat die Aussetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) angekündigt. Der Schritt folge der Ausrufung des Ausnahmezustandes, erklärte Vizeregierungschef Numan Kurtulmus, wie der Sender NTV berichtete. ...
Zwar versprachen Politiker der AK-Partei, dass sich für türkische Bürger trotz des Ausnahmezustandes nichts ändern werde. Die Menschenrechtskonvention werde aber ausgesetzt, so Kurtulmus, der in diesem Zusammenhang Frankreich als Vorbild nannte. Dort wurde nach den Paris-Anschlägen vom November ebenfalls der Ausnahmezustand verhängt und die EMRK unter Berufung auf Artikel 15 der Konvention teilweise ausgesetzt. ..."
Zum erwähnten Beispiel Frankreich meldete u.a. die ebenfalls österreichische Zeitung Der Standard online am 25. November 2015: "Nach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt. ...
Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Regierung auf Artikel 15 der Konvention. Demnach können Unterzeichner von den Verpflichtungen "abweichen", wenn "das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht" wird und die Lage im Land das "unbedingt erfordert". ..."
Nur zur Erinnerung an die letzten Anschlägen in türkischen Städten hier der Hinweis auf einen Beitrag der FAZ online vom 29. Juni 2016 über die Anschlagserie in der Türkei in den letzten Monaten.

Ich habe einem Freund, der von mir ein klares Bekenntnis gegen die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan haben wollte, gesagt, dass ich ihm das nicht geben kann. Ich habe das damit begründet, dass ich nicht genau weiß, was da in der Türkei vor sich geht und wer da welches Spiel mit welchen Mitteln spielt auf Kosten viel zu vieler Opfer. Deshalb kann ich auch die Frage nicht beantworten, was das im konkreten Fall nun genau ist, wenn zwei das Gleiche tun, ob es etwa gar in dem einen Fall gut, in dem anderen aber schlecht ist. Auf jeden Fall finde ich in beiden Fällen die (mir bekannten) Ursachen für die konkreten Entwicklungen und deren Folgen für viele Unbeteiligte nicht gut. Aus menschenrechtlicher Perspektive ist beides wie auch jedes ähnliche Ereignis anderswo nicht gut.

Erdogans westliche Vorbilder


Ich hatte diesen Text am 21. Juli zuerst auf freitag.de veröffentlicht. Nicht unerwartet gab es eine Reihe von zum Teil kontroversen Kommentaren, einige wenige persönlich. Darunter waren zahlreiche interessante Bemerkungen zum Thema. Ich habe mit Folgendem darauf geantwortet:
Vielen Dank für die sachlichen, auch in der Sache gegensätzlichen Bemerkungen. Ich halte das alles auf jeden Fall für bedenkenswert, was die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des französischen und türkischen Ausnahmefalls angeht.
Die persönlichen Bemerkungen .. naja, ab in die Tonne. Wobei manche mir davon so eine leichte Ahnung davon geben, dass für manche auf dieser Plattform vielleicht sowas wie ein mentaler oder Meinungs-Ausnahmezustand willkommen wäre oder schon gilt. Jede abweichende Position, jeder Zweifel an dem scheinbar und anscheinend Offensichtlichen darf nicht sein, das muss mindestens verbal bekämpft werden ... naja. Sicher ein harter Vorwurf, der auch nur für ganz wenige gilt, für ganz ganz Wenige, die aber anscheinend nicht an sich halten können und anderen das vorwerfen müssen, was sie selbst praktizieren ganz nach dem Motto: Ich habe Recht, weil mir meine Meinung besser gefällt.
Aber wie gesagt, das sind auch hier noch Ausnahmen, auch beim Thema Ausnahmezustand.
Ansonsten bin ich gespannt, wie es weiter geht. Frankreich wirft schon mal aus Rache Bomben in Syrien und hat Soldaten nach Libyen geschickt. Was passiert da eigentlich im Inneren? Ist der französische Ausnahmezustand tatsächlich nur Attrappe? Hat schon mal jemand an die Massenproteste gegen unsoziale Gesetze gedacht, was das für diese bedeutet, dass auch in Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention zeitweise außer Kraft gesetzt wurde? Ist die zeitliche Gleichheit mit den Anschlägen nur Zufall, weil Islamisten auf andere Protesttermine keine Rücksicht nehmen?
Ist Erdogan tatsächlich so wie Putin sein soll, hinterhältig, nichts als machtbesessen, rücksichtslos, und all seine Wähler und Anhänger alles nur von der falschen Koranauslegung besessen oder gar unter Drogen gesetzt? Oder werden die gleichen einfachen Erklärungsmuster auch im Fall der Türkei angewandt, weil es uns so passt, etwas nicht so einfach Erklärbares so zu deuten, weil es nicht unseren Mustern entspricht? In einem Gewerkschaftsblatt fand ich vor ein paar Tagen einen Bericht über die ICCI 2016, die Energiemesse in Istanbul, mit vielen deutschen Unternehemen (siehe hier als PDF-Datei, letzte Seite). Die Überschrift des Textes: "Riesiger Markt am Bosporus" und dann u.a. der Hinweis, dass die türkische Wirtschaft die 18tgrößte Volkswirtschaft der Welt ist und deutliche Wachstumsraten aufweisen könne. Das interessiere deutsche Firmen sehr, bis dahin, dass die ICCI 2016 von einer türkischen Tochter der Hannover-Messe ausgerichtet wird. Hat das nichts mit den Ereignissen zu tun? Spielt politische Ökonomie keine Rolle in den aktuellen Vorgängen? Sollen oder wollen wir das nicht erkennen?
Aber sicher führt das zu weit vom Thema der Ausnahmezustände dort und dort weg. Das hat alles nichts miteinander zu tun. und als Putin-Versteher kann ich natürlich gar nicht anders als zu versuchen zu verstehen, was Erdogan tut und warum.
Da fällt mir ein, das ich vor ein paar Tagen nochwas anderes las: Dass die CIA hinter dem Putschversuch in der Türkei stehen könnte. Das hätte glatt von mir sein können, gebe ich zu. War es aber nicht. Sondern vom früheren US-Diplomaten Lawrence Wilkerson, der mal für Colin Powell arbeitete, als der US-Außenminister war. Ja, und der hat das gegenüber Sputnik gesagt. Aber da kann das ja gar nicht im Ansatz eine mögliche Möglichkeit sein ... Und der Wilkerson, der auch Ex-Oberst ist, der hat ja noch so andere komische Sachen gesagt und die USA gar als "den Händler des Todes in der Welt" bezeichnet, der ist ja auch noch voll unamerikanisch ... Oder der ist von Moskau bezahlt. Geht gar nicht anders.

Ein Kommentar eines Bloggers war: "... Die Zeit-Korrespondentin aus Nizza schreibt:
Tatsächlich setzt die Polizei mit dem Segen des Innenministeriums ihre erweiterten Befugnisse nicht allein für den Kampf gegen potenzielle Terroristen, sondern auch gegen kritische Bürger ein. In den vergangenen Monaten wurden beispielsweise Demonstrationen verboten, obwohl die Bürger etwa gegen den Bau eines Flughafens oder gegen ein umstrittenes Arbeitsgesetz auf die Straße gehen wollten.
Das deutet sehr stark darauf hin, dass die französische Regierung das Geschäft des FN mitbetreibt, aber gleichzeitig politische Ziele verfolgt, indem sie, wie hier geschildert, legitime politische Kundgebungen mit Hilfe des Artikels 15 verhindert. Es nützt also nichts, wenn sozialdemokratische (sozialistische?) Regierungen an der Macht sind. Sie sind es gerade, wie auch bei uns in Deutschland, die den Sozialabbau umsetzen oder, wenn es aus deren Sicht nötig erscheint, bürgerliche Grundrechte außer Kraft setzen."

Ich fügte u.a. noch hinzu:
Erdogan macht vielleicht nur nach, was die westlichen Hüter von Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ihm vormachen ... Halte ich überhaupt nicht für verwunderlich, auch wenn es das in keinem Fall besser macht.
Und zum westeuropäischen Entsetzen über die Äußerungen Erdogans zur Wiedereinführung der Todesstrafe sei an Folgendes erinnert: Eine Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 25. März 2011: "Der Tod eines Demonstranten beim Weltwirtschaftsgipfel in Genua im Jahr 2001 hat keine juristischen Folgen für Italien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag rechtskräftig, daß die tödlichen Schüsse eines Carabiniere auf den Demonstranten Carlo Giuliani nicht menschenrechtswidrig waren." Dietrich Antelmann schrieb im Jahr 2010 in Ossietzky u.a. Folgendes: "… zum effektiven Schutz vor einer nicht mehr alles hinnehmenden Bevölkerung ermöglicht der Lissabon-Vertrag die Todesstrafe und die Tötung im ›Aufstand‹ oder ›Aufruhr‹. In den Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden, heißt es zum Artikel über das Recht auf Leben: ›Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.‹"
Wer es nicht versteht, sollte das nochmal ganz in Ruhe lesen.