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Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!
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Sonntag, 31. Januar 2016

Ist der Westen pervers?

Menschen zu Flüchtenden machen, sie locken und dann die Grenzen dicht machen. Und die eigenen betrogenen Bürger zu Handlangern machen. Wenn das nicht pervers ist ... Eine Polemik

Erst zerstört er direkt und indirekt durch offene und verdeckte Kriege funktionierende Staaten und Gemeinwesen, wie zum Beispiel Irak, Libyen und Syrien, zuvor in Jugoslawien. Das geschieht auch mit nichtmilitärischen Mitteln. So beispielsweise in Somalia, wo erst die Lebensgrundlage der Fischer zerstört wird und sie dann als Piraten bekämpft werden. Die genannten Länder sind nur einige Beispiele für eine größere Zahl. Die zerstörten Staaten werden dann von uns fälschlicherweise „zerfallende Staaten“ genannt. Wenn dann sich deren Bewohner zu uns auf den Weg machen, dann schließt der Westen seine Grenzen. Kurzzeitig werden sie auch mal zur Flucht aufgerufen und in den Westen eingeladen. Aber das ist nur eine politisch bedingte Ausnahme und Teil der bewussten Zerstörung von Staaten. Das geschieht auch, weil es in der Geschichte schon mehrmals erfolgreich funktionierte.

Doch irgendwann behaupten die selben westlichen Politikdarsteller, die Menschen auf Boote locken, dass nun aber das eigene Boot voll sei. Die Leistungsfähigkeit des Westens komme an ihre Grenzen, weshalb die wieder geschlossen werden müssten. Die westlichen Staaten wollen angeblich zu allen freundlich sein, aber das können sie ja nicht, heißt es. Flugs werden nicht mehr jede und jeder reingelassen und zurückgeschickt, wer das Pech hatte, zu lange mit der Flucht zu warten. Und wer es geschafft hat, dem wird der Aufenthalt so schwer und schlecht wie möglich gemacht.

Und zahlreiche Menschen, die von ihnen regiert werden, folgen ihnen, Das tun sie selbst wenn sie fordern, dass die Kanzlerin zurücktritt. Sie erledigen das dreckige Geschäft der für die Lage Verantwortlichen. Selbst wenn sie auf die Regierenden schimpfen und bei rechten und rechtsextremen Rattenfängern ihr Heil suchen. Sie merken nicht, wie sie missbraucht und manipuliert werden. Es zumindest verständlich oder besser gesagt verstehbar, dass es schwer verständlich ist: Erst wird ihnen über Jahre politisch erklärt wird, dass gespart und verzichtet werden müsse. Als Ziel wird ausgegeben, dass nur so es Deutschland wieder besser gehen könne. Und wir alle sollen ja Deutschland sein. Der Sparkurs war immer begleitet von einem „neuen Nationalgefühl“ und Patriotismus. Während deutsche Fußballer bejubelt wurden, wurde gleichzeitig gespart, damit es Deutschland besser gehen soll. Dann erleben sie nach und während der Sparpropaganda, dass nun anscheinend für andere, für Fremde, Geld da sein soll.

Die aktuelle Debatte gegen Flüchtlinge ist voll Wut und Hass und Dummheit. Sie beruht auf tatsächlichem Sozialneid, der zwar verstehbar, aber deshalb nicht richtig oder berechtigt ist. Zugleich lenkt diese Debatte voller Fremdenhass ab. Davon, dass all das viele Geld, das bei den Bürgern gespart wurde und wird, gar nicht bei den Flüchtlingen landete und landet. Das ist längst u.a. bei den Banken, die in Folge der Finanzkrise 2008 „gerettet“ wurden und werden. Dabei handelt es sich zum Teil auch um weit mehr, als im Sozialbereich bisher gespart wurde. Zugleich kommen jährlich die Berichte, dass die Reichen auch hierzulande immer reicher werden.

Doch fragt noch einer danach? Die herrschende Politik und ihre Darsteller werden es natürlich tunlichst unterlassen. Sie werden ihre medialen Lakaien nicht dazu anstiften, ausführlich dazu zu recherchieren. Die vermeintlich „besorgten Bürger“, die rechten und rechtsextremen Demagogen und Brandstiftern hinterher laufen, fragen auch nicht danach. Statt von der politisch gewollten und verursachten Finanzkrise reden alle nur noch von der „Flüchtlingskrise“. Sie fragen auch nicht, wem die rechten und rechtsextremen Parolen denn eigentlich nutzen? Auch nicht danach, wie jene im Hintergrund von AfD, NPD und anderen rechtsextremen Gruppierungen zu ihren Geldern gekommen sind? Nein, der dumpfe Sozialneid der von den Politikdarstellern hierzulande und anderswo Betrogenen richtet sich gegen jene, die um ihre Heimat, ihren Wohlstand und ihre Zukunft betrogen wurden. Die nun zu uns kommen, dahin, wo ihr Unglück begann, in der irrigen Hoffnung, hier neues Glück zu finden. Und das soll auch so bleiben, denn Wut und Hass auf alle Fremden und Flüchtenden, die ihnen angeblich was wegnehmen, der macht blind.

Die offenen und versteckten Kriege und der ökonomische Raubbau für unseren Wohlstand auf Kosten anderer – das geschieht im Namen der vermeintlich hehren westlichen Werte Freiheit, Demokratie, Wohlstand und Rechtsstaat. Wobei diese gewissermaßen nur die Tarnkleidung für die simplen ökonomischen Interessen des Nordens abgeben. Das macht das alles auch pervers. Diese Werte, samt der angeblichen „Zivilisation“, die gelten dann aber natürlich nicht für jene, die mit ihrem Leben direkt und indirekt bezahlen. Die sich dann auf dem Weg in den Westen machen, in der irrigen Hoffnung, dort sei noch etwas übrig für sie. Das ist alles nichts Neues seit den Hochzeiten des Kolonialismus. Und doch ist es erschreckend, dass es immer noch so ist und funktioniert. Und es war und es bleibt pervers und ist durch nichts schön zu reden.

Erschreckend finde ich auch, wie jene, die als Bürger dieses Landes erleben, dass auch für sie selbst diese gepriesenen westlichen Werte samt der im Grundgesetz als „unantastbar“ behaupteten Menschenwürde nicht mehr gelten, darauf reagieren. Indem sie auf die eine oder andere Weise kundtun: Dann soll Recht auf Menschenwürde auch für andere, ob Flüchtling oder überhaupt Fremder, auch nicht gelten! Das lässt sich alles erklären und verstehen, was es aber leider nicht besser macht. Können sich die Mächtigen und die für sie Herrschenden immer noch so auf die Dummheit ebenso wie auf die Unwissenheit der von ihnen Beherrschten verlassen? Auch diese Frage gilt nicht nur hierzulande.

Dass das immer noch so ist wie vor 100 Jahren und früher – das gehört zu den Erfolgen der Herrschenden und der in ihrem Auftrag Regierenden. Anderswo zerstören sie ganze Staaten samt der dazu gehörigen Gesellschaften. Hierzulande zerstören sie seit Beginn der 1990er Jahre den historisch erstrittenen Sozialstaat und damit die eigene Gesellschaft. Für den Fall, dass die eigenen Betrogenen doch zu den Palästen und Anwesen der Herrschenden marschieren, wird schon geübt. Darauf werden sie vorbereitet sein. Das Schicksal der Flüchtenden hat sie nicht interessiert, als sie deren Heimat zerstören ließen, und interessiert sie auch heute nicht weiter. Notfalls lassen sie die AfD mitregieren, wenn es darum geht, die Grenzen tatsächlich wieder zu schließen. In dem Fall wird auf „Volkes Wille“ gehört. Das war schon einmal so und diente auch nur zur Absicherung der eigenen Herrschaft und Interessen.

Und wie hierzulande so anderswo im Westen, in den Ländern, die dazu gezählt werden. Und die Kriege, die anderen angeblich Freiheit, Demokratie, Wohlstand und vor allem die Zivilisation des Westens bringen sollen, die gehen weiter. Die Menschen, deren Lebensgrundlagen dadurch zerstört werden, wenn sie denn überleben, werden sich weiter auf den Weg machen, wenn sie können. Sie werden weiter versuchen, sich ihren Anteil an dem Wohlstand zu holen, den wir auf ihre Kosten erreicht haben und sichern, in dem sie zu uns kommen. Es fehlen auf beiden Seiten die Kräfte, die diesen Prozess stoppen, die einen Stock in dieses Rad der Geschichte werfen, damit es sich nicht weiterdrehen kann.

Ach ja: Natürlich ist nicht einfach der „perverse Westen“ und dessen Tun. Es ist das Handeln der Herrschenden und der regierenden Politikdarsteller der führenden westlichen Staaten. Es handelt sich um nicht mehr und nicht weniger als um Kapitalismus in seinen Formen und Erscheinungen, modernisiert und doch noch genauso brutal und menschenfeindlich wie in seiner gesamten Geschichte. Wer über ihn nicht reden will, der sollte auch über Flüchtlinge schweigen und ihnen höchstens helfen. Der sollte aber auch über AfD und Pegida nicht weiter lamentieren.

aktualisiert: 1.2.16, 3:09 Uhr

Montag, 3. Juni 2013

Dirk Vogelskamp: "20 Jahre ohne Grundrecht auf Asyl"

Dirk Vogelskamp vom Komitee für Grundrechte und Demokratie erinnert an die Folgen der Demontage des Grundrechts auf Asyl vor 20 Jahre:
Die Folgen der Demontage des Grundrechts auf Asyl vor 20 Jahren – oder: Das vorhersehbare Ende einer humanen Flüchtlingspolitik
I. Die Demontage des Asylgrundrechts im Jahr 1993 gehört in den Zusammenhang der diversen Etappen der Entrechtung von Flüchtlingen und Immigranten in der BRD. Sie markiert eine Zäsur. Die bundesdeutsche Asyl- und Migrationspolitik ist Teil der gesellschaftlichen Produktionsbedingungen von Rassismus und Gewalt.
II. Es hat sich herausgestellt, das rassistische Gewaltniveau in der BRD stieg immer dann an, wenn medial inszenierte asyl- oder migrationspolitische Parlamentsdebatten bzw. -entscheidungen anstanden (Änderung des Asylgrundrechts 1992/1993; doppelte Staatsbürgerschaft 1998/1999; Einwanderungsdebatte 2001-2004, die allzeit leicht entflammbare Integrationsdebatte) Rassistisch und ausländerfeindlich motivierte Gewalt bezieht sich auf den parlamentarischen Diskurs. Das gehört zum Grundwissen der Politik.
III. Allein im Jahr 1992 hat es 2.285 „rechtsextremistisch“ motivierte Gewalttaten gegeben, bei denen 17 Menschen starben. Insofern hat sich das Parlament in seiner 2/3 Mehrheit mit der faktischen Aufhebung des Grundrechts auf Asyl im Mai 1993 zum Erfüllungsgehilfen dieser rassistischen Gewalt gemacht. Es hat sie ermutigt und bestätigt.
Denn schon früh versuchten Politik und Rechtsprechung das vorbehalt- und  schrankenlose Asylgrundrecht einzuschränken. Die unbestimmten Rechtsbegriffe „politisch Verfolgte“ wurden weithin durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht durch den Gesetzgeber gefüllt (Richterrecht). So kam es zu absurden Entscheidungen: Folter (in der Türkei) wurde als kulturübliche Strafpraxis qualifiziert, die keinen Rechtsanspruch auf Asyl nach sich zog. Auch im politischen Raum wurden in den 1980er Jahren verschiedene Versuche unternommen, den Anspruch auf Asyl einzuschränken, beispielsweise durch das Asylverfahrensgesetz aus dem Jahr 1982. Drei zentrale Ziele wurden bei den verschiedenen gesetzgeberischen Aktivitäten verfolgt: a) Beschleunigung der Verfahren, Rechtswegeverkürzung; b) Zugangserschwernis – Visaregime; c) Verschlechterung der sozialen Situation der Flüchtlinge zwecks Abschreckung. Bereits Mitte der 1980er Jahre favorisierten Vertreter politischer Parteien, das bereits durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung deformierte Grundrecht auf Asyl massiv einzuschränken oder gänzlich abzuschaffen. 
Kurz: Die Grundrechtsänderung 1993 markiert insofern einen vorläufigen Endpunkt in dem politischen Bemühen, das schrankenlose Grundrecht auf Asyl, das einen Rechtsanspruch auf Asyl über die Normen des Völkerrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus formulierte, einzuschränken. Damit wurde die Singularität der Aufnahme des Asylgrundrechts in die bundesdeutsche Verfassung aufgegeben. Aus einem allgemeinen vorbehaltlosen Grundrecht wurde ein Ausnahmerecht, das es dem Staat erlaubt, Flüchtlingen das Grundrecht auf Asyl zu verweigern und sie damit abzuweisen und schneller  abzuschieben. Aus dem Flüchtling als Rechtssubjekt wurde ein Objekt staatlicher Flüchtlingsverwaltung mit weitreichenden Folgen und humanen Kosten. Die Entscheidung wurde 1986 durch das Bundesverfassungsgericht opportunistisch bestätigt. Entsprechend seiner Aufgabe, hätte es die Verfassung hingegen schützen müssen. 
VI. Die politischen Schlagworte, die die Debatte um die Asylrechtsdemontage begleiteten, lauteten: „Asylmissbrauch durch Schein- und Wirtschaftsasylanten“. Die Entmenschlichung beginnt in der Sprache. Aus den Schlagworten wurden Brandsätze. Die Politik hatte die Gewalt der Straße, der sie schließlich nachgab, zuvor mitproduziert. Die Parteien hatten eine unverantwortliche Politik mit der Angst betrieben, Vorurteile und Ressentiments geschürt, indem sie unzählige menschliche Schicksale naturalisiert und als drohende „Asylantenfluten“ projiziert hatten. Dabei handelte es sich vorwiegend um Menschen, die tatsächlich Schutz vor dem kriegerischen Zerfallsprozess in Jugoslawien oder vor den rassistischen Pogromen in Rumänien (Roma) suchten. Sie wurden in ein aussichtsloses Asylverfahren gedrängt, da Flucht vor Krieg und nichtstaatliche Verfolgung keine Asylgründe darstellten. So erst wurde der „Asylmissbrauch“ künstlich aufgeblasen, in dem Bundeskanzler Kohl schon den „Staatsnotstand“ heraufziehen sah.
VII. Im Anschluss an die parlamentarische Asylabstimmung wurde im November 1993 das „Asylbewerberleistungsgesetz“  verabschiedet. Damit wurde ein sozialpolitisches Sondergesetz geschaffen, das ein menschwürdiges sozioökonomisches Existenzminimum für Asylsuchende und andere Flüchtlinge weit herabsetzte (erst nach 19 Jahren durch das BVerfG am 18.7.2012 korrigiert). Menschen wurden und werden im Namen des Rechts diskriminiert. Dieses Gesetz verrechtlichte die Ungleichheit zwischen Schutzsuchenden und der Mehrheitsbevölkerung. Dazu gehört bis heute ebenso die Unterbringung von Flüchtlingen in „Sammelunterkünfte“ – ein bürokratischer Euphemismus. Denn sie verkörpern die Funktionen von Lagern: nämlich Kontrolle und Überwachung, Absonderung von der Bevölkerungsmehrheit und die systematische Einschränkung der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Privatheit, Selbstbestimmung. Die Verrechtlichung der Ungleichheit setzt sich fort in der „Residenzpflicht“ im Arbeitsverbot und weiteren restriktiven Regelungen. Insofern senkte die Asylgrundrechtsdemontage die Hemmungen, Menschen staatlicherseits inhuman zu behandeln. Dieser rücksichtslose rechtsstaatliche Umgang mit Flüchtlingen, die Verletzung ihrer Menschenwürde, konnte sogar als verfassungskonform erscheinen.  
VIII. Die rechtsstaatliche Abschaffung des Asylgrundrechts produzierte Illegalität, Kriminalität und Tod. Die in das Grundgesetz eingefügten Vorbehalte wie die sogenannte „Drittstaatenregelung“ und die „Regelung sicherer Herkunftsstaaten“ dienen bis heute allein der Abwehr von Flüchtlingen und ihren Rechten. Sie schotteten Deutschland hermetisch gegen alle Schutzsuchenden ab. Werden die Ein- und Zuwanderungsmöglichkeiten (grund)gesetzlich derart beschränkt, werden Menschen genötigt, „unerlaubt“ einzureisen. Dadurch werden sie illegalisiert und zugleich kriminalisiert. Aufgegriffen, laufen sie Gefahr umgehend abgeschoben oder in Abschiebungshaft genommen zu werden. Seit 1993 nahmen sich 170 Flüchtlinge angesichts drohender Abschiebung das Leben – 64 von ihnen in Abschiebehaft. Weit über 1.000 Flüchtlinge haben einen Suizidversuch unternommen, aus Angst, deportiert zu werden, oder weil sie die unerträglichen Lebensbedingungen in den Lagern, in den Zonen minderer Humanität, nicht mehr ertragen konnten.   
IX. Im Gefolge der Asylrechtsänderung wurde eine Asyl- und Zuwanderungspolitik gesetzlich geschaffen, die wesentlich darauf basiert, Menschen auszusieben, zu sondieren und von einander zu scheiden: in wenige schutzwürdige und überwiegend „nicht schutzwürdige“ Flüchtlinge, in legale Einwanderer und illegale Einwanderer, in Zuwanderer, die uns nützen und die uns ausnützen (Beckstein), in erwünschte und irreguläre Arbeitsmigration, in integrationsfähige und integrationsunfähige Ausländer, sogenannte „Integrationsverweigerer“. Die jeweils letztgenannten halten sich unberechtigterweise oder parasitär in der BRD auf. Diese politische und rechtliche Praxis konstruierte den fremdgemachten Fremden, den „Ausländer“, erst als den die Sicherheit bedrohenden Illegalen, als den Scheinasylanten, als den Sozialtouristen, als Kriminellen, als jemanden, der sich widerrechtlich und unberechtigt in Deutschland aufhält. „Ausländer“ werden allgemein mit diesen Etiketten assoziativ verbunden und stigmatisiert.
X. Mit der politisch gewollten Aufgabe des Asylgrundrechts wurden sukzessive Bedingungen gesellschaftlicher Feindseligkeit gegenüber Flüchtlingen und Immigranten politisch hergestellt, die sich mit der Produktion des „kriminellen Ausländers“, rationalisiert und effektiviert im Gefolge der Antiterrorgesetzgebung seit dem Jahr 2001, trefflich ergänzen. Zusammen fördern sie Gewalt und Rassismus. Wässern und düngen deren Boden. Daraus ist eine Politik entstanden, die heute im unerbittlichen Kampf  gegen die unerwünschte, gegen die „illegale“ Einwanderung den Tod Tausender im Mittelmeer hinnimmt. An den Außengrenzen der Europäischen Union haben in den letzten 20 Jahren über 20.000 Menschen ihr Leben gelassen, weil europäisch die deutsche Politik der tödlichen Abschottung und Selektion fortgesetzt wird. Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl markiert insofern einen Kipppunkt in der Entrechtung der Flüchtlinge und Immigranten. Danach hat sich die deutsche Asyl- und Migrationspolitik zusehends brutalisiert. Menschenrechtswidrig. Aus dem „Staatsnotstand“ ist ein Normalzustand geworden. Zwanzig Jahre ohne Grundrecht auf Asyl scheinen die realen Nöte und dringenden Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten, allgemein, ihre Menschenrechte weitgehend auch aus dem moralischen Horizont großer Teile der Bevölkerungen gekippt zu haben. Als ob diese aus der Welt gefallen, der Menschheit nicht zugehörig seien. Diese gewaltförmige und -fördernde Politik findet mehrheitlich Akzeptanz in den europäischen Bevölkerungen. Angesichts der weltweiten politischen, sozioökonomischen und klimabedingten Verwerfungen ist eine Rückkehr zu einer humanen, menschenrechtsgemäßen Flüchtlings- und Migrationspolitik realistisch wohl nicht zu erwarten.

Mit Erlaubnis des Autors wiedergegebenes Statement von Dirk Vogelskamp für die Veranstaltung des Friedensbildungswerks und des Komitee für Grundrechte und Demokratie „Was ist vom Asylrecht geblieben?“ am 23. Mai 2013 in Köln. 
Als PDF-Datei auf der Website des Komitees für Grundrechte und Demokratie zu finden.
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