Im Folgenden sind einige Nachrichten aus
der Bundesrepublik aufgeführt, welche zeigen, wie es um die Demokratie
und den Rechtsstaat, festgeschrieben im Grundgesetz, in der
Bundesrepublik steht. Davon zeugt nicht nur, dass die 1968 beschlossenen
Notstandsgesetze immer noch gültig und anwendbar
sind. Kommen solche oder ähnliche Nachrichten aus Russland, der
Ukraine, aus Kuba, auch aus Syrien oder einem anderen Land, das von
bundesdeutschen und anderen westlichen Politikern im Chor mit den
Mainstream-Medien als "Diktatur" oder gar als "Schurkenstaat"
bezeichnet wird, was gäbe das wieder für einen Wirbel. Wie würden alle,
samt Linkspartei, sich für Freiheit und Demokratie in dem Land an die
mediale und die verdeckte Front werfen, sich übertreffen in Forderungen
an die jeweilige Staatsführung, doch endlich demokratisch zu herrschen
oder am besten abzutreten. Dabei hätten sie, würden sie ihre Forderungen
ernst meinen, im eigenen Land genug zu tun.
So berichtete ZEIT online am 14. Februar 2013,
dass nach dem Willen des Bundesinnenministeriums Bundesbehörden nicht
mehr länger Journalisten gegenüber auskunftspflichtig sein sollen. Das
sind sie bisher nach den Pressegesetzen der Bundesländer. Interessant
ist, dass das Vorhaben einen Anlass hat, der mit der
nationalsozialistischen Vergangenheit der Gründergeneration des
Bundesnachrichtendienstes (BND) verbunden ist. "Für die Behörde ist das
eine unangenehme Frage." Also wird die Antwort verweigert. Der Fall
landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Begründung des
Bundesvertreters beim Gericht für die ablehnende Haltung ist
interessant, weil sie auch ein Schlaglicht darauf wirft, was der
hochgelobte Föderalismus der Bundesrepublik gilt, wenn es um
(Macht)Grundfragen geht: "In Deutschland sind die Länder für das
Presserecht zuständig; der Anspruch auf Auskunft ist daher in den
Landespressegesetzen geregelt. Doch Landesrecht könne nicht für
Bundesbehörden gelten... Also könnten die Landespressegesetze auch
Bundesbehörden nicht dazu zwingen, Auskünfte zu erteilen. Das sei ein
'unzulässiger Eingriff in den Hoheitsbereich des Bundes'. Und auch nach
dem Grundgesetz habe die Presse kein Recht, ihren Anspruch einzuklagen."
Laut ZEIT online "ist zu befürchten, dass die Richter dem Bund recht geben": Die Stellungnahme des Bundes in dem Fall stütze sich auf einen Aufsatz des Juristen Jan Hecker aus dem Jahr 2006.
"Der fordert ein Ende der Bindung von Bundesbehörden an die
Landespressegesetze. Hecker arbeitete im Innenministerium, nun sitzt er
als Richter im sechsten Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – jenem
Senat, der am 20. Februar ein Urteil über das BND-Verfahren sprechen
wird."
Diesem verdeckten Angriff auf die grundgesetzlich festgeschriebene
Pressefreiheit ähnlich ist ein offener Angriff auf diese: Die bundesweite Razzia gegen Pressefotografen Anfang Februar, über die unter anderem bei freitag de berichtet wurde. Wer da als "gefährlich" eingestuft wird, zeigt sich u.a. daran, dass für Justizkreise nicht immer klar sei, wer als Journalist und wer als Privatperson oder
Sympathisant der linken Szene unterwegs sei. Diese Unklarheit wird dann
mit Hilfe eines Angriffs auf die Pressefreiheit geklärt. Weil den
bundesdeutschen Justizbehörden linke Sympthisanten, ob echte oder
angebliche, so suspekt sind, dass deren Wohnungen wie die von Verbrechern durchsucht werden dürfen.
Aber die Medien sind nicht nur Opfer solchen undemokratischen
Verhaltens , für die andere Länder gern zu "Diktaturen" erklärt werden.
Nein, stattdessen sind vermeintliche Spitzenjournalisten und Sender- und
Verlagsfunktionäre "ganz auf Linie mit den Eliten".
Sie widerlegen damit die Legende von den Medien als "vierter Gewalt"
und deren Kontrollfunktion in einer demokratischen Gesellschaft. Telepolis
berichtete am 11. Februar 2013 über eine entsprechende Studie des
Medienwissenschaftler Uwe Krüger. Die Daten seiner Analyse von
Netzwerken "deuten darauf hin, dass sich Journalisten vielerorts in
vertraulichen Runden mit den Mächtigen treffen". Krüger sieht das zu
Recht "in einem klaren Gegensatz zu der demokratietheoretisch
begründeten Erwartung, Journalisten sollten Distanz zu den Mächtigen
halten, um sie kritisieren und kontrollieren zu können". Am
auffälligsten sei der Befund, "dass vier leitende Journalisten der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Welt und der Zeit stark in US- und Nato-affinen Strukturen eingebunden waren." Krüger nennt Namen wie Klaus-Dieter Frankenberger von der FAZ und Josef Joffe von der Zeit , Stefan Kornelius von der Süddeutschen Zeitung und Michael Stürmer von der Welt.
Der Wissenschaftler stellt fest: "Die Journalisten lagen ganz auf Linie
mit den Eliten und benutzten sogar klassische Propagandatechniken."
All das ist weit weniger verwunderlich als es klingt, finde ich. Es
zeigt ebenso, dass die Wirklichkeit noch jede vermeintliche
"Verschwörungstheorie" übertrifft. Denn es geht auch hierzulande um
Macht und deren Sicherung mit allen Mitteln. Und da gilt etwas, was ein
deutscher Politiker vor fast 70 Jahren so beschrieb: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben."
Walter Ulbricht, der das laut Wolfgang Leonhard gesagt haben soll, kam
zwar aus einer ganz anderen politischen Richtung. Gern wird mit Hilfe
dieses Zitates gezeigt, wie böse die deutschen Kommunisten in der DDR
waren und an sich sind. Es hat auch indirekt etwas mit dem
undemokratischen Vorgehen von Justiz- und Bundesbehörden und auch mit
den Eliten dieses Landes zu tun: Linke gelten als gefährlich, ob als
vermeintlicher oder echter Sympathisant, ob als echter, selbsterklärter
oder nur verdächtigter Kommunist. Aber am Ende zeigt sich, dass die
Herrschenden alle gleich sind, wenn es um ihre Macht geht. Es bleibt nur
die Frage: Cui bono?
Ich werde bei Gelegenheit, die sich sicher (leider) ergeben wird,
weitere ähnliche Nachrichten über den Zustand der Demokratie hierzulande
zusammentragen.
Nachtrag vom 21.2.2013: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem BND Rercht
gegeben. "Bundesbehörden sind Medien nicht uneingeschränkt zur Auskunft
verpflichtet." (ZEIT online, 20.2.2013) BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, Az. 6 A 2.12
Bitte beachten:
Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!
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Donnerstag, 20. Juni 2013
Sonntag, 17. Februar 2013
Demokratie, Propaganda und Wirklichkeit
Die Bundesrepublik ist ein Muster an Demokratie und Rechtsstaat, heißt es allenthalben. Doch gibt es als Gegenbeleg nicht nur seit 45 Jahren geltende Notstandsgesetze.
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"Historisch war einzig der Ort", stellt Patrick Marcolli im Schweizer Tages-Anzeiger am 20. Juni 2013 fest. Und weil vieles fehlte, was Obama hätte sagen können, hier noch ein Nachtrag dazu:
Auch das, was John F. Kennedy am 27. April 1961 in New York vor den US-Zeitungsverlegern sagte, war nicht im Ansatz von Obama am 19. Juni 2013 in Berlin zu hören. Weil es so passt, sei nochmal daraus zitiert: Kennedy sprach damals u.a. von der "Notwendigkeit für weitreichende öffentliche Information; und erst in zweiter Linie die Notwendigkeit für weitergehende Geheimhaltung."
Und weiter: "Schon vor langer Zeit haben wir entschieden, daß die Nachteile einer übermäßigen Geheimhaltung die Gefahren übersteigen, mit denen diese gerechtfertigt wird. Es macht wenig Sinn, einer unfreien Gesellschaft zu begegnen, indem man ihre Beschränkungen imitiert.
Auch heute hat das Überleben unserer Nation keinen Wert, wenn unsere (freiheitlichen) Traditionen nicht ebenfalls fortbestehen. Es gibt eine sehr ernste Gefahr, daß der Vorwand der Sicherheit mißbraucht wird, um Zensur und Geheimhaltung auszudehnen.
...
Diese Administration beabsichtigt, freimütig zu ihren Irrtümern zu stehen. Denn wie ein weiser Mann einst sagte: "Ein Irrtum wird erst zu einem Fehler, wenn man sich weigert, ihn zu korrigieren." Wir beabsichtigen, die volle Verantwortwortung für unsere Irrtümer zu übernehmen; und wir erwarten von Ihnen, diese aufzeigen, wenn wir dies versäumen. ..."
Im Gegensatz zu vielen, die von der Rede erzählen und gar für eines der Motive für Kennedys Ermordung halten, halte ich sie nicht für eine Warnung vor einer inneren Gefahr, eine Verschwörung vielleicht des Militärisch-Industriellen Komplexes in den USA, vor dem Kennedy-Vorgänger Dwight D. Eisenhower warnte. Kennedy schien eher vor den Spionage-Aktivitäten des Ostens gegen die USA zu warnen bzw. diese als Ausgangspunkt zu nehmen. Es sind eher Warnungen vor den inneren Folgen des "Kalten Krieges" gewesen. Dennoch bleiben seine Schlußfolgerungen interessant, weil sie eben andere sind, als diejenigen, die das US-Machtsystem heute, mit welchem Präsident auch immer an der Spitze, zum Beispiel aus dem "Krieg gegen den Terror" zieht. Und das gehört zu den Unterschieden zwischen Kennedy und Obama.