Soeben bin ich durch Zufall auf folgende
Neuerscheinung des Klaus Wagenbach Verlages gestoßen, die ich auch
aufgrund der Debatte in Folge meines Blog-Textes "Die Kriegshetze geht
weiter" niemandem vorenthalten möchte:
Wolfgang Kaleck: "Mit zweierlei Maß Der Westen und das Völkerstrafrecht"
Aus der Verlagsinfo:
"Am 1. Juli 2012 wird der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
zehn Jahre alt. Doch die Hoffnungen auf eine universale Strafverfolgung
von Menschheitsverbrechen wurden enttäuscht. Die Praxis internationaler
und nationaler Gerichte muss deswegen verändert werden.
Der Erfolg
der Nürnberger Prozesse nährte die Erwartung, in Zukunft alle
Regierungen für begangene Verbrechen vor Gericht stellen zu können. Aber
der Kalte Krieg verhinderte jahrzehntelang eine Umsetzung dieses
Versprechens. Wolfgang Kaleck zeichnet in diesem Buch die schier endlose
Serie von ungesühnten Völkerrechtsstraftaten westlicher Machthaber von
Algerien über Vietnam bis in die Türkei und Kolumbien nach. Trotz der
vielversprechenden Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs und
der Tribunale für Ruanda und Jugoslawien gibt es noch viele Gründe für
Kritik an den stattfindenden wie an den ausbleibenden Verfahren. Kaleck
bemängelt, dass das Völkerstrafrecht überwiegend nur auf besiegte
afrikanische Potentaten und Generäle angewandt wird und nicht auf die
Verbrechen der Großmächte, insbesondere des Westens. Damit stellt die
herrschende selektive Strafverfolgungspraxis das Prinzip universell
geltender Menschenrechte generell in Frage."
Ich hoffe, ich finde schnell Zeit zum Lesen. Mir scheint, das Buch hat viele Leser verdient.
Die zeigt sich an folgendem Ereignis, das heute u.a. von Spiegel online
unter der Überschrift "Rechtsfrieden geht vor Menschenrecht" vermeldet
wurde: "Staaten müssen für ihre Kriegsverbrechen nicht haften, wenn
Privatpersonen im Ausland klagen. Der Internationale Gerichtshof in Den
Haag hat ihnen jetzt "Immunität" in solchen Fällen zugesichert.
Erstritten wurde das Urteil von Deutschland - Regierungen weltweit
nehmen es mit Erleichterung auf."
Aber weil alles mindestens zwei Seiten hat, ist das Gute am
IGH-Urteil, dass damit dem Prinzip "Menschenrecht bricht Staatsrecht",
das Adolf Hitler in "Mein Kampf"
beschrieb, widersprochen worden sein dürfte. Wobei Staatsrecht nicht
gleich internationales Recht ist ... Aber das schert die heutigen
selbsternannten Menschenrechtskrieger nicht, wenn sie andere Staaten und
Regierungen ins Visier nehmen im Namen der Menschenrechte. Sie handeln
weiter nach dem, was vor Hitler schon 1918 der deutsche Prinz Max von
Baden in seiner "Denkschrift über den ethischen Imperalismus" forderte:
"Eine so ungeheure Kraft, wie wir sie in diesem Kriege entfaltet haben,
muss sich vor der Welt ethisch begründen, will sie ertragen werden.
Darum müssen wir allgemeine Menschheitsziele in unseren nationalen
Willen aufnehmen." (zitiert nach "Europastrategien des deutschen
Kapitals 1900-1945", herausgegeben von Reinhard Opitz, S. 433)."
Jetzt wurde ihnen ja aus Den Haag, wo wirkliche und angebliche
Kriegsverbrecher aus aller Welt, bloß nicht aus westlichen Staaten
angeklagt werden, zugesichert, dass ihnen die Opfer ihrer "humanitären"
Kriege nichts anhaben können. Und so fordert u.a. der Aussenminister des
Landes, das dagegen klagte, dass es durch italienische Gerichtsurteile
Entschädigung an italienische Opfer von deutschen Kriegsverbrechen
zahlen muss, den Rücktritt des syrischen Präsidenten wegen dessen
"Grausamkeiten und Repressionen". Das werden sie notfalls auch mit
Gewalt durchsetzen. Die "internationale Gemeinschaft" wird wie im Fall
Libyen auch dafür eine Lösung finden, wenn Assad nicht endlich kuscht
und abtritt. Die Opfer dadurch müssen das dann in Kauf nehmen.
"Der internationale Rechtsfrieden ist gesichert", heißt es bei
Spiegel online zu dem Urteil des IGH. Internationales Recht schert aber
niemand, wenn es gegen einen Staat geht, der demokratisch umgebaut
werden soll. Und damit das auch niemand in Frage stellt, werden immer
wieder und immer öfter solche Meldungen kommen, wie diese: "Assads Schlächter foltern auch Kinder".
Sie werden immer öfter zu vernehmen sein ... Überprüfen lassen sie sich
nur schwer. Schon vorsichtiger Widerspruch scheint unangebracht
angesichts dieser ungeheuerlichen Anklage. Und genau dafür sind diese
Meldungen da: Den letzten argumentativen und moralischen Widerstand
gegen den verdeckten Krieg gegen Syrien plattmachen, niederwalzen. Wer
traut sich da noch Nein zu sagen, wenn es endlich gegen Assad geht?
"Auch künftig dürfen Hinterbliebene afghanischer, irakischer, oder
äthiopischer Opfer von Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten
genauso wenig den Rechtsweg suchen wie griechische oder italienische."
Jugoslawische wären da noch zu nennen, pakistanische und manch andere,
auch libysche. Auch syrische drohen dazu zu kommen. Da müssen die dann
durch, wenn der "Schlächter" Assad gestoppt werden muss ...
Nachtrag vom 5.2.12: Was ich perfide finde daran, dass die Bundesrepublik gegen die
Ansprüche ausländischer Opfer deutscher
Kriegsverbrechen klagte, ist die Tatsache, dass unterdessen das selbe
Land, der selbe Staat deutschen Kriegsverbrechern wie den
früheren SS-Angehörigen weiter Rente zahlte und zahlt.
Selbst der Spiegel fand das 1997 "perfide".
Aber nicht nur deutsche SS-Angehörige müssen sich keine Sorge um ihre
Altersversorgung machen, auch ausländische Angehörige dieser
Kriegsverbrecherorganisation, wie zum Beispiel Letten, bekamen und
bekommen entsprechende Renten: "Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland".