Der für das Bombenmassaker von Kunduz verantwortliche
Bundeswehroffizier Georg Klein ist nun General. Die Angehörigen der
Opfer müssen weiter um Entschädigung kämpfen.
"Im
Rahmen eines feierlichen Appells hat Staatssekretär Beemelmans am
27. März 2013 Oberst Georg Klein in den nächsthöheren Dienstrang
berufen. Dies geht aus einer Notiz in der Wochenzeitung Bundeswehr
aktuell vom 2. April 2013 hervor." Das ist auf der Website www.bundeswehr-monitoring.de der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. zu lesen.
Angekündigt wurde diese Beförderung schon im Sommer 2012. Zuvor hatte
Bundeswehr nach mehrmonatiger Prüfung des Kunduz-Massakers von September
2009 darauf verzichtet, gegen Klein ein Disziplinarverfahren
einzuleiten. Ministeriumssprecher Stefan Paris sagte damals laut Süddeutscher Zeitung
zu der Beförderung, dass Klein dafür "gut geeignet" sei. Zudem erfülle
er auch alle fachlichen Voraussetzungen. Kriegsminister Thomas de
Maizière hatte erwartungsgemäß nichts dagegen einzuwenden, dass der
Bomben-Oberst befördert wird. Im Oktober 2012 kritisierte in der Sendung
"Anne Will" Jürgen Todenhöfer den Kriegsminister dafür. De
Maizière, der sich angeblich sonst kaum aus der Ruhe bringen lässt,
wurde sichtlich sauer und behauptete, Kleins Handeln sei vom bequemen
Sessel aus sehr leicht zu verurteilen, berichtete die Welt damals. "Nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch beendete er die Angelegenheit dann mit: 'Da sind wir anderer Meinung.'"
Was diese "andere Meinung" bedeutet,
erleben die Angehörigen der afghanischen Opfer des Massakers. Sie haben
von der Bundesrepublik bis heute keine Entschädigung erhalten und
kämpfen darum vor Gericht. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab
und beantragte beim Landgericht Bonn, die entsprechende Klage der
Angehörigen abzuweisen. Doch sie kam immerhin damit beim Gericht nicht
durch, das den Antrag am 20. März ablehnte. Dazu habe beigetragen, dass
"die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Beklagter gepfuscht
haben", sagte der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal, der die Familien von
zwei mutmaßlichen Zivilopfern vertritt, gegenüber Telepolis.
Die fehlende Sachkenntnis und die andauernden Verzögerungsstrategien
der Gegenseite seien bei der Anhörung vor Gericht kritisch gewürdigt
worden, wird Popal zitiert. Die Bundesregierung und ihre Vertreter
hätten auch bislang alle Erkenntnisse - Zeugenaussagen und Dokumente -
zu dem Fall missachtet. Hinterbliebenen-Anwalt Popal hatte im August 2012 erklärt,
dass die Beförderung Kleins ein Schlag ins Gesicht der afghanischen
Zivilbevölkerung wäre. Sie "käme einer Kriegserklärung gleich". Den
Bomben ist nun der nächste Schlag gefolgt.
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