Da ich die Informationen aus der
Hans-Böckler-Stiftung zu beiden Freihandelsabkommen für wichtig für alle
Interessierte und die Debatte sowie den Widerstand gegen TTIP und CETA
halte, gebe ich die Pressemitteilung der Stiftung dazu ohne eigene
Kommentierung wieder:
... Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Abkommen in mehreren Untersuchungen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Skepsis angebracht ist. So sind die prognostizierten Wachstums- und Beschäftigungswirkungen winzig: "Selbst die optimistischsten Untersuchungen, deren Rahmenannahmen kaum realistisch erscheinen, kommen nur zu marginalen Effekten. Nennenswerte Zahlen ergeben sich überhaupt nur, wenn man die Effekte über einen langen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aufaddiert", sagt Dr. Sabine Stephan, Außenhandelsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Dem stünden kaum zu kalkulierende Risiken durch die Investorenschutzklauseln gegenüber.
Mehr dazu: http://boeckler.de/51271_51292.htm - Artikel aus Böckler Impuls und Link zur ausführlichen Analyse
Die in den Abkommen vorgesehenen Reglungen zum Investorenschutz sind auch aus juristischer Sicht höchst problematisch. Private Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen Vertragsstaaten verklagen können sollen, verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Wolle man trotzdem supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen.
Mehr dazu: http://boeckler.de/52614_52735.htm - PM mit Link zum Gutachten
Ein kritisches Fazit des bisherigen Verhandlungsstandes zieht auch Christoph Scherrer, Professor für "Globalisierung und Politik" an der Universität Kassel. In einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie schreiben Scherrer und sein Forscherkollege Dr. Stefan Beck: "Das gegenwärtig verhandelte transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA birgt in mehrfacher Hinsicht Risiken. Zum einen sind die von den Befürwortern propagierten Wohlfahrtseffekte selbst im Falle ihres Eintretens nicht signifikant und dürften zudem ungleich verteilt sein. Zum anderen sind spürbar negative Effekte für Beschäftigte verschiedener Branchen und für die Demokratie als solcher mindestens ebenso wahrscheinlich."
Mehr dazu: http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_303.pdf - Studie: "Das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA" von Stefan Beck und Christoph Scherrer
Mehr Untersuchungen zum Themengebiet Freihandel/Globalisierung/Weltwirtschaft: http://boeckler.de/themen_35519.htm
Wie Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Widerstand gegen die Freihandelsabkommen sieht, gab er am 22.1.15 in einer Diskussionsrunde beim World Economic Forum (WEF) in Davos zum Besten. Der Ausschnitt aus dem Bericht des Schweizer Fernsehens SRF kann hier bei Youtube nachgesehen werden
... Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Abkommen in mehreren Untersuchungen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Skepsis angebracht ist. So sind die prognostizierten Wachstums- und Beschäftigungswirkungen winzig: "Selbst die optimistischsten Untersuchungen, deren Rahmenannahmen kaum realistisch erscheinen, kommen nur zu marginalen Effekten. Nennenswerte Zahlen ergeben sich überhaupt nur, wenn man die Effekte über einen langen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aufaddiert", sagt Dr. Sabine Stephan, Außenhandelsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Dem stünden kaum zu kalkulierende Risiken durch die Investorenschutzklauseln gegenüber.
Mehr dazu: http://boeckler.de/51271_51292.htm - Artikel aus Böckler Impuls und Link zur ausführlichen Analyse
Die in den Abkommen vorgesehenen Reglungen zum Investorenschutz sind auch aus juristischer Sicht höchst problematisch. Private Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen Vertragsstaaten verklagen können sollen, verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Expertise. Wolle man trotzdem supranationale Strukturen schaffen, etwa um Standards für spätere Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu setzen, ließen sich diese allenfalls als „Staatsschiedsgerichte“ verwirklichen.
Mehr dazu: http://boeckler.de/52614_52735.htm - PM mit Link zum Gutachten
Ein kritisches Fazit des bisherigen Verhandlungsstandes zieht auch Christoph Scherrer, Professor für "Globalisierung und Politik" an der Universität Kassel. In einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie schreiben Scherrer und sein Forscherkollege Dr. Stefan Beck: "Das gegenwärtig verhandelte transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA birgt in mehrfacher Hinsicht Risiken. Zum einen sind die von den Befürwortern propagierten Wohlfahrtseffekte selbst im Falle ihres Eintretens nicht signifikant und dürften zudem ungleich verteilt sein. Zum anderen sind spürbar negative Effekte für Beschäftigte verschiedener Branchen und für die Demokratie als solcher mindestens ebenso wahrscheinlich."
Mehr dazu: http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_303.pdf - Studie: "Das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA" von Stefan Beck und Christoph Scherrer
Mehr Untersuchungen zum Themengebiet Freihandel/Globalisierung/Weltwirtschaft: http://boeckler.de/themen_35519.htm
Wie Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Widerstand gegen die Freihandelsabkommen sieht, gab er am 22.1.15 in einer Diskussionsrunde beim World Economic Forum (WEF) in Davos zum Besten. Der Ausschnitt aus dem Bericht des Schweizer Fernsehens SRF kann hier bei Youtube nachgesehen werden
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