Der Rechtswissenschaftler Klaus Volk hat am 27. August auf sueddeutsche.de eine passende Antwort auf zahlreiche tendenziöse Beiträge
zum "Pussy Riot"(=PR)-Theater gegeben: "In Deutschland wäre eine
Verurteilung wie die der russischen Punkband "Pussy Riot" kaum
vorstellbar. Oder doch? Auch hier macht sich strafbar, wer
"beschimpfenden Unfug" auf Kirchengrund verübt. Und drohen dafür auch
zwei Jahre Freiheitsstrafe? Nein - bis zu drei. Die Empörung über das
Urteil gegen die drei jungen Frauen von Pussy Riot ist
allgemein. Empörung 2.0. Ein Sprecher des Weißen Hauses, das unter
Präsident George W. Bush wenig Mühe hatte, Guantanamo als
rechtsstaatlich und Folterungen wie das sogenannte Waterboarding als
verhältnismäßig zu etikettieren, nannte die Strafen unverhältnismäßig.
...
Seit Oktober 2011 traten Pussy Riot dort vielfach auf öffentlichen Plätzen auf, kritisierten Putin scharf und stellten die Clips auf YouTube ins Netz. Nichts geschah. Ihr "Fehler" war, in die Kirche zu gehen und dort dagegen zu protestieren, dass deren Patriarch nach ihrer Ansicht zur Wahl Putins aufgerufen hatte. Meinungsfreiheit endet an der Kirchentüre. ...
Es bleibt der Argwohn, in Russland habe man sogenanntes politisches Strafrecht praktiziert. Unterdrückung, Repression ist das Wesen des Strafrechts. Und jedes Strafrecht ist politisch, weil es Ziele verfolgt. Die Sicherung von Herrschaft gehört dazu bei uns nicht. Gegen die Perversion von Strafrecht, die in Deutschland nicht zu befürchten ist, hilft in einer Demokratie am Ende nur die Empörung. Man sollte aber wissen, worüber man sich aufregt."
Es ist peinlich, dass hierzulande in Politik und Medien die von Volk beschriebene Unwissenheit vorzuherrschen scheint.
Seit Oktober 2011 traten Pussy Riot dort vielfach auf öffentlichen Plätzen auf, kritisierten Putin scharf und stellten die Clips auf YouTube ins Netz. Nichts geschah. Ihr "Fehler" war, in die Kirche zu gehen und dort dagegen zu protestieren, dass deren Patriarch nach ihrer Ansicht zur Wahl Putins aufgerufen hatte. Meinungsfreiheit endet an der Kirchentüre. ...
Es bleibt der Argwohn, in Russland habe man sogenanntes politisches Strafrecht praktiziert. Unterdrückung, Repression ist das Wesen des Strafrechts. Und jedes Strafrecht ist politisch, weil es Ziele verfolgt. Die Sicherung von Herrschaft gehört dazu bei uns nicht. Gegen die Perversion von Strafrecht, die in Deutschland nicht zu befürchten ist, hilft in einer Demokratie am Ende nur die Empörung. Man sollte aber wissen, worüber man sich aufregt."
Es ist peinlich, dass hierzulande in Politik und Medien die von Volk beschriebene Unwissenheit vorzuherrschen scheint.
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