Im Bundestag haben am 27. Februar 2013 verschiedene Experten
"gezielte Tötungen" mit Hilfe von Drohnen als Selbstermächtigung und
Völkerrechtsverstoß bezeichnet.
Der Informationsdienst "heute im bundestag" berichtet darüber:
"Experten sehen in der Praxis „gezielter Tötungen“ im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochabend. Die Sachverständigen verwiesen unter anderem auf die Gefahr einer Aushöhlung des humanitären Völkerrechts. Hintergrund sind unter anderem Angriffe des US-Militärs mit bewaffneten Drohnen auf Terroristen und Terrorverdächtige etwa in Pakistan oder im Jemen.
Andreas Zimmermann vom Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam warnte vor einer Entwicklung, in der sich bestimmte „Rechtsbehauptungen“ und interessengeleitete Auslegungen des Völkerrechts verfestigen könnten. ...
Auch der Sachverständige Christian Schaller (Stiftung Wissenschaft und Politik) sprach von einem „entgrenzten“ Ansatz, der sich auf die Konfliktpartei und nicht mehr auf ein definiertes Gebiet beziehe. „Von einer weltweiten Konfliktpartei zu sprechen“, gehe aus seiner Sicht jedoch zu weit. Schaller führte zudem aus, dass es Stimmen in der US-Administration geben, die mit dem Recht auf Selbstverteidigung auch Verstöße gegen das Völkerrecht rechtfertigten. ...
Wolfgang Kaleck (European Center for Constitutional and Human Rights) wies darauf hin, dass die Bundesrepublik indirekt durch internationale Kooperationen an völkerrechtlich zweifelhaften Praktiken beteiligt gewesen sein könnte – wie der Verwertung von Geständnissen, die in bestimmten Ländern unter Folter entstanden sein könnten oder auch bei verdeckten „Entführungsflügen“, bei denen die USA auch aus Deutschland Terrorverdächtige ins umstrittene Gefangenlager Guantánamo gebracht habe. ...
Steven Watt (American Civil Liberties Union) kritisierte, dass sich die USA den rechtlichen Rahmen für „gezielte Tötungen“ offenbar selbst zurechtlege. Es sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich davon auszugehen, dass „die ganz Welt ein Schlachtfeld“ werden könne und daraus abzuleiten, Terrorverdächtige weit außerhalb der Konfliktgebiete töten zu dürfen. ..."
Der vollständige Bericht kann hier bei "heute im bundestag" nachgelesen werden.
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