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Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!

Sonntag, 17. Februar 2013

Demokratie, Propaganda und Wirklichkeit

Die Bundesrepublik ist ein Muster an Demokratie und Rechtsstaat, heißt es allenthalben. Doch gibt es als Gegenbeleg nicht nur seit 45 Jahren geltende Notstandsgesetze.

Im Folgenden sind einige Nachrichten aus der Bundesrepublik aufgeführt, welche zeigen, wie es um die Demokratie und den Rechtsstaat, festgeschrieben im Grundgesetz, in der Bundesrepublik steht. Davon zeugt nicht nur, dass die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze immer noch gültig und anwendbar sind. Kommen solche oder ähnliche Nachrichten aus Russland, der Ukraine, aus Kuba, auch aus Syrien oder einem anderen Land, das von bundesdeutschen und anderen westlichen Politikern im Chor mit  den Mainstream-Medien als "Diktatur" oder gar als "Schurkenstaat"  bezeichnet wird, was gäbe das wieder für einen Wirbel. Wie würden alle, samt Linkspartei, sich für Freiheit und Demokratie in dem Land an die mediale und die verdeckte Front werfen, sich übertreffen in Forderungen an die jeweilige Staatsführung, doch endlich demokratisch zu herrschen oder am besten abzutreten. Dabei hätten sie, würden sie ihre Forderungen ernst meinen, im eigenen Land genug zu tun.

So berichtete ZEIT online am 14. Februar 2013, dass nach dem Willen des Bundesinnenministeriums Bundesbehörden nicht mehr länger Journalisten gegenüber auskunftspflichtig sein sollen. Das sind sie bisher nach den Pressegesetzen der Bundesländer. Interessant ist, dass das Vorhaben einen Anlass hat, der mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Gründergeneration des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbunden ist. "Für die Behörde ist das eine unangenehme Frage." Also wird die Antwort verweigert. Der Fall landete vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Begründung des Bundesvertreters beim Gericht für die ablehnende Haltung ist interessant, weil sie auch ein Schlaglicht darauf wirft, was der hochgelobte Föderalismus der Bundesrepublik gilt, wenn es um (Macht)Grundfragen geht:  "In Deutschland sind die Länder für das Presserecht zuständig; der Anspruch auf Auskunft ist daher in den Landespressegesetzen geregelt. Doch Landesrecht könne nicht für Bundesbehörden gelten... Also könnten die Landespressegesetze auch Bundesbehörden nicht dazu zwingen, Auskünfte zu erteilen. Das sei ein 'unzulässiger Eingriff in den Hoheitsbereich des Bundes'. Und auch nach dem Grundgesetz habe die Presse kein Recht, ihren Anspruch einzuklagen." Laut ZEIT online "ist zu befürchten, dass die Richter dem Bund recht geben": Die Stellungnahme des Bundes in dem Fall stütze sich auf einen Aufsatz des Juristen Jan Hecker aus dem Jahr 2006. "Der fordert ein Ende der Bindung von Bundesbehörden an die Landespressegesetze. Hecker arbeitete im Innenministerium, nun sitzt er als Richter im sechsten Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – jenem Senat, der am 20. Februar ein Urteil über das BND-Verfahren sprechen wird."

Diesem verdeckten Angriff auf die grundgesetzlich festgeschriebene Pressefreiheit ähnlich ist ein offener Angriff auf diese: Die bundesweite Razzia gegen Pressefotografen Anfang Februar, über die unter anderem bei freitag de berichtet wurde. Wer da als "gefährlich" eingestuft wird, zeigt sich u.a. daran, dass für Justizkreise nicht immer klar sei, wer als Journalist und wer als Privatperson oder Sympathisant der linken Szene unterwegs sei. Diese Unklarheit wird dann mit Hilfe eines Angriffs auf die Pressefreiheit geklärt. Weil den bundesdeutschen Justizbehörden linke Sympthisanten, ob echte oder angebliche, so suspekt sind, dass deren Wohnungen wie die von Verbrechern durchsucht werden dürfen.

Aber die Medien sind nicht nur Opfer solchen undemokratischen Verhaltens , für die andere Länder gern zu "Diktaturen" erklärt werden. Nein, stattdessen sind vermeintliche Spitzenjournalisten und Sender- und Verlagsfunktionäre "ganz auf Linie mit den Eliten". Sie widerlegen damit die Legende von den Medien als "vierter Gewalt" und deren Kontrollfunktion in einer demokratischen Gesellschaft. Telepolis berichtete am 11. Februar 2013 über eine entsprechende Studie des Medienwissenschaftler Uwe Krüger. Die Daten seiner Analyse von Netzwerken "deuten darauf hin, dass sich Journalisten vielerorts in vertraulichen Runden mit den Mächtigen treffen". Krüger sieht das zu Recht "in einem klaren Gegensatz zu der demokratietheoretisch begründeten Erwartung, Journalisten sollten Distanz zu den Mächtigen halten, um sie kritisieren und kontrollieren zu können". Am auffälligsten sei der Befund, "dass vier leitende Journalisten der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Welt und der Zeit stark in US- und Nato-affinen Strukturen eingebunden waren." Krüger nennt Namen wie Klaus-Dieter Frankenberger von der FAZ und Josef Joffe von der Zeit , Stefan Kornelius von der Süddeutschen Zeitung und Michael Stürmer von der Welt. Der Wissenschaftler stellt fest: "Die Journalisten lagen ganz auf Linie mit den Eliten und benutzten sogar klassische Propagandatechniken."

All das ist weit weniger verwunderlich als es klingt, finde ich. Es zeigt ebenso, dass die Wirklichkeit noch jede vermeintliche "Verschwörungstheorie" übertrifft. Denn es geht auch hierzulande um Macht und deren Sicherung mit allen Mitteln. Und da gilt etwas, was ein deutscher Politiker vor fast 70 Jahren so beschrieb: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben." Walter Ulbricht, der das laut Wolfgang Leonhard gesagt haben soll, kam zwar aus einer ganz anderen politischen Richtung. Gern wird mit Hilfe dieses Zitates gezeigt, wie böse die deutschen Kommunisten in der DDR waren und an sich sind. Es hat auch indirekt etwas mit dem undemokratischen Vorgehen von Justiz- und Bundesbehörden und auch mit den Eliten dieses Landes zu tun: Linke gelten als gefährlich, ob als vermeintlicher oder echter Sympathisant, ob als echter, selbsterklärter oder nur verdächtigter Kommunist. Aber am Ende zeigt sich, dass die Herrschenden alle gleich sind, wenn es um ihre Macht geht. Es bleibt nur die Frage: Cui bono?

Ich werde bei Gelegenheit, die sich sicher (leider) ergeben wird, weitere ähnliche Nachrichten über den Zustand der Demokratie hierzulande zusammentragen.

Nachtrag vom 21.2.2013: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem BND Rercht gegeben. "Bundesbehörden sind Medien nicht uneingeschränkt zur Auskunft verpflichtet." (ZEIT online, 20.2.2013) BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, Az. 6 A 2.12

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