Bitte beachten:

Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!

Mittwoch, 3. April 2013

Kunduz-Massaker: Täter belohnt, Opfer verhöhnt

Der für das Bombenmassaker von Kunduz verantwortliche Bundeswehroffizier Georg Klein ist nun General. Die Angehörigen der Opfer müssen weiter um Entschädigung kämpfen.

"Im Rahmen eines feier­lichen Appells hat Staats­sekretär Beemelmans am 27. März 2013 Oberst Georg Klein in den nächsthöheren Dienst­rang berufen. Dies geht aus einer Notiz in der Wochen­zeitung Bundes­wehr aktuell vom 2. April 2013 hervor." Das ist auf der Website www.bundeswehr-monitoring.de der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. zu lesen. Angekündigt wurde diese Beförderung schon im Sommer 2012. Zuvor hatte Bundeswehr nach mehrmonatiger Prüfung des Kunduz-Massakers von September 2009 darauf verzichtet, gegen Klein ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ministeriumssprecher Stefan Paris sagte damals laut Süddeutscher Zeitung zu der Beförderung, dass Klein dafür "gut geeignet" sei. Zudem erfülle er auch alle fachlichen Voraussetzungen. Kriegsminister Thomas de Maizière hatte erwartungsgemäß nichts dagegen einzuwenden, dass der Bomben-Oberst befördert wird. Im Oktober 2012 kritisierte in der Sendung "Anne Will" Jürgen Todenhöfer den Kriegsminister dafür. De Maizière, der sich angeblich sonst kaum aus der Ruhe bringen lässt, wurde sichtlich sauer und behauptete, Kleins Handeln sei vom bequemen Sessel aus sehr leicht zu verurteilen, berichtete die Welt damals. "Nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch beendete er die Angelegenheit dann mit: 'Da sind wir anderer Meinung.'"
Was diese "andere Meinung" bedeutet, erleben die Angehörigen der afghanischen Opfer des Massakers. Sie haben von der Bundesrepublik bis heute keine Entschädigung erhalten und kämpfen darum vor Gericht. Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab und beantragte beim Landgericht Bonn, die entsprechende Klage der Angehörigen abzuweisen. Doch sie kam immerhin damit beim Gericht nicht durch, das den Antrag am 20. März ablehnte. Dazu habe beigetragen, dass "die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland als Beklagter gepfuscht haben", sagte der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal, der die Familien von zwei mutmaßlichen Zivilopfern vertritt, gegenüber Telepolis. Die fehlende Sachkenntnis und die andauernden Verzögerungsstrategien der Gegenseite seien bei der Anhörung vor Gericht kritisch gewürdigt worden, wird Popal zitiert. Die Bundesregierung und ihre Vertreter hätten auch bislang alle Erkenntnisse - Zeugenaussagen und Dokumente - zu dem Fall missachtet. Hinterbliebenen-Anwalt Popal hatte im August 2012 erklärt, dass die Beförderung Kleins ein Schlag ins Gesicht der afghanischen Zivilbevölkerung wäre. Sie "käme einer Kriegserklärung gleich". Den Bomben ist nun der nächste Schlag gefolgt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen