Die zeigt sich an folgendem Ereignis, das heute u.a. von Spiegel online
unter der Überschrift "Rechtsfrieden geht vor Menschenrecht" vermeldet
wurde: "Staaten müssen für ihre Kriegsverbrechen nicht haften, wenn
Privatpersonen im Ausland klagen. Der Internationale Gerichtshof in Den
Haag hat ihnen jetzt "Immunität" in solchen Fällen zugesichert.
Erstritten wurde das Urteil von Deutschland - Regierungen weltweit
nehmen es mit Erleichterung auf."
Aber weil alles mindestens zwei Seiten hat, ist das Gute am IGH-Urteil, dass damit dem Prinzip "Menschenrecht bricht Staatsrecht", das Adolf Hitler in "Mein Kampf" beschrieb, widersprochen worden sein dürfte. Wobei Staatsrecht nicht gleich internationales Recht ist ... Aber das schert die heutigen selbsternannten Menschenrechtskrieger nicht, wenn sie andere Staaten und Regierungen ins Visier nehmen im Namen der Menschenrechte. Sie handeln weiter nach dem, was vor Hitler schon 1918 der deutsche Prinz Max von Baden in seiner "Denkschrift über den ethischen Imperalismus" forderte: "Eine so ungeheure Kraft, wie wir sie in diesem Kriege entfaltet haben, muss sich vor der Welt ethisch begründen, will sie ertragen werden. Darum müssen wir allgemeine Menschheitsziele in unseren nationalen Willen aufnehmen." (zitiert nach "Europastrategien des deutschen Kapitals 1900-1945", herausgegeben von Reinhard Opitz, S. 433)."
Jetzt wurde ihnen ja aus Den Haag, wo wirkliche und angebliche Kriegsverbrecher aus aller Welt, bloß nicht aus westlichen Staaten angeklagt werden, zugesichert, dass ihnen die Opfer ihrer "humanitären" Kriege nichts anhaben können. Und so fordert u.a. der Aussenminister des Landes, das dagegen klagte, dass es durch italienische Gerichtsurteile Entschädigung an italienische Opfer von deutschen Kriegsverbrechen zahlen muss, den Rücktritt des syrischen Präsidenten wegen dessen "Grausamkeiten und Repressionen". Das werden sie notfalls auch mit Gewalt durchsetzen. Die "internationale Gemeinschaft" wird wie im Fall Libyen auch dafür eine Lösung finden, wenn Assad nicht endlich kuscht und abtritt. Die Opfer dadurch müssen das dann in Kauf nehmen.
"Der internationale Rechtsfrieden ist gesichert", heißt es bei Spiegel online zu dem Urteil des IGH. Internationales Recht schert aber niemand, wenn es gegen einen Staat geht, der demokratisch umgebaut werden soll. Und damit das auch niemand in Frage stellt, werden immer wieder und immer öfter solche Meldungen kommen, wie diese: "Assads Schlächter foltern auch Kinder". Sie werden immer öfter zu vernehmen sein ... Überprüfen lassen sie sich nur schwer. Schon vorsichtiger Widerspruch scheint unangebracht angesichts dieser ungeheuerlichen Anklage. Und genau dafür sind diese Meldungen da: Den letzten argumentativen und moralischen Widerstand gegen den verdeckten Krieg gegen Syrien plattmachen, niederwalzen. Wer traut sich da noch Nein zu sagen, wenn es endlich gegen Assad geht?
"Auch künftig dürfen Hinterbliebene afghanischer, irakischer, oder äthiopischer Opfer von Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten genauso wenig den Rechtsweg suchen wie griechische oder italienische." Jugoslawische wären da noch zu nennen, pakistanische und manch andere, auch libysche. Auch syrische drohen dazu zu kommen. Da müssen die dann durch, wenn der "Schlächter" Assad gestoppt werden muss ...
Nachtrag vom 5.2.12: Was ich perfide finde daran, dass die Bundesrepublik gegen die Ansprüche ausländischer Opfer deutscher Kriegsverbrechen klagte, ist die Tatsache, dass unterdessen das selbe Land, der selbe Staat deutschen Kriegsverbrechern wie den früheren SS-Angehörigen weiter Rente zahlte und zahlt. Selbst der Spiegel fand das 1997 "perfide". Aber nicht nur deutsche SS-Angehörige müssen sich keine Sorge um ihre Altersversorgung machen, auch ausländische Angehörige dieser Kriegsverbrecherorganisation, wie zum Beispiel Letten, bekamen und bekommen entsprechende Renten: "Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland".
Aber weil alles mindestens zwei Seiten hat, ist das Gute am IGH-Urteil, dass damit dem Prinzip "Menschenrecht bricht Staatsrecht", das Adolf Hitler in "Mein Kampf" beschrieb, widersprochen worden sein dürfte. Wobei Staatsrecht nicht gleich internationales Recht ist ... Aber das schert die heutigen selbsternannten Menschenrechtskrieger nicht, wenn sie andere Staaten und Regierungen ins Visier nehmen im Namen der Menschenrechte. Sie handeln weiter nach dem, was vor Hitler schon 1918 der deutsche Prinz Max von Baden in seiner "Denkschrift über den ethischen Imperalismus" forderte: "Eine so ungeheure Kraft, wie wir sie in diesem Kriege entfaltet haben, muss sich vor der Welt ethisch begründen, will sie ertragen werden. Darum müssen wir allgemeine Menschheitsziele in unseren nationalen Willen aufnehmen." (zitiert nach "Europastrategien des deutschen Kapitals 1900-1945", herausgegeben von Reinhard Opitz, S. 433)."
Jetzt wurde ihnen ja aus Den Haag, wo wirkliche und angebliche Kriegsverbrecher aus aller Welt, bloß nicht aus westlichen Staaten angeklagt werden, zugesichert, dass ihnen die Opfer ihrer "humanitären" Kriege nichts anhaben können. Und so fordert u.a. der Aussenminister des Landes, das dagegen klagte, dass es durch italienische Gerichtsurteile Entschädigung an italienische Opfer von deutschen Kriegsverbrechen zahlen muss, den Rücktritt des syrischen Präsidenten wegen dessen "Grausamkeiten und Repressionen". Das werden sie notfalls auch mit Gewalt durchsetzen. Die "internationale Gemeinschaft" wird wie im Fall Libyen auch dafür eine Lösung finden, wenn Assad nicht endlich kuscht und abtritt. Die Opfer dadurch müssen das dann in Kauf nehmen.
"Der internationale Rechtsfrieden ist gesichert", heißt es bei Spiegel online zu dem Urteil des IGH. Internationales Recht schert aber niemand, wenn es gegen einen Staat geht, der demokratisch umgebaut werden soll. Und damit das auch niemand in Frage stellt, werden immer wieder und immer öfter solche Meldungen kommen, wie diese: "Assads Schlächter foltern auch Kinder". Sie werden immer öfter zu vernehmen sein ... Überprüfen lassen sie sich nur schwer. Schon vorsichtiger Widerspruch scheint unangebracht angesichts dieser ungeheuerlichen Anklage. Und genau dafür sind diese Meldungen da: Den letzten argumentativen und moralischen Widerstand gegen den verdeckten Krieg gegen Syrien plattmachen, niederwalzen. Wer traut sich da noch Nein zu sagen, wenn es endlich gegen Assad geht?
"Auch künftig dürfen Hinterbliebene afghanischer, irakischer, oder äthiopischer Opfer von Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten genauso wenig den Rechtsweg suchen wie griechische oder italienische." Jugoslawische wären da noch zu nennen, pakistanische und manch andere, auch libysche. Auch syrische drohen dazu zu kommen. Da müssen die dann durch, wenn der "Schlächter" Assad gestoppt werden muss ...
Nachtrag vom 5.2.12: Was ich perfide finde daran, dass die Bundesrepublik gegen die Ansprüche ausländischer Opfer deutscher Kriegsverbrechen klagte, ist die Tatsache, dass unterdessen das selbe Land, der selbe Staat deutschen Kriegsverbrechern wie den früheren SS-Angehörigen weiter Rente zahlte und zahlt. Selbst der Spiegel fand das 1997 "perfide". Aber nicht nur deutsche SS-Angehörige müssen sich keine Sorge um ihre Altersversorgung machen, auch ausländische Angehörige dieser Kriegsverbrecherorganisation, wie zum Beispiel Letten, bekamen und bekommen entsprechende Renten: "Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland".
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